Der vollautomatische Baustein für schnelle Policierung
Firmenkunden stehen bei der Öffentlichen Versicherung Braunschweig ganz oben auf der Agenda. Deshalb hat das Unternehmen jetzt sein Angebot zur Absicherung von Firmenkunden massiv ausgebaut: Neben komplett neuen Tarifen und für einzelne Branchen maßgeschneiderte Zielgruppenpakete kommen dem Kundenberater jetzt eigenständige Antrags- und Beratungsbausteine für eine bedarfsgerechte Beratung zugute.
Dieses branchenweit führende und ausschließlich digitale System bietet eine stark vereinfachte Handhabung der einzelnen Bausteine mit dem Ergebnis einer besonders schnellen Policierung.
Mit fünf Fragen zum Ziel
Im Rahmen des persönlichen Beratungsgesprächs wird anhand von fünf Fragen eine angemessene Versicherungsprämie ermittelt. Anschließend kann der gewünschte Versicherungsschutz volldigital übermittelt werden. Insgesamt deckt der neue Antragsbaustein acht Produkte für Firmenkunden in nur einem Prozess ab.
Die Gebäudetechnik-Spezial-Versicherung
Neben zahlreichen Neuerungen in den Sparten der Betriebshaftpflichtversicherung, der Geschäftsversicherung mit Ertragsausfall, der Elektronikversicherung und der Gebäudeversicherung bietet die Öffentliche Versicherung Braunschweig auch eine neuartige Gebäudetechnik-Spezial-Versicherung, die Sachschäden – zum Beispiel an einer Heizungsanlage – auch bei Bedienfehlern, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter erstattet. Generell ersetzt sie im Schadenfall den Neuwert, insofern die zerstörte Betriebseinrichtung bis zum Schaden ordnungsgemäß instand gesetzt wurde und sich in Gebrauch befand.
Maßgeschneidert Pakete für alle
Maßgeschneiderte Pakete für die Branchen „Handel & Handwerk“, „Freizeit & Wellness“, für Gastro-Betriebe sowie Heil- und Nebenberufe runden das aktualisierte Angebot der Braunschweiger ab. Für Handwerksbetriebe besonders wichtig ist beispielsweise die bei der Öffentlichen eingeschlossene „Außenversicherung auf Baustellen“, die Maschinen, Werkzeuge und Materialien gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Diebstahl absichert. Gastronomie-Betriebe profitieren von der optionalen Absicherung einer „Betriebsschließung durch behördlichen Anordnung bei Auftreten meldepflichtiger Krankheitserreger“ für maximal 30 Schließungstage.
Bild: © fgnopporn / fotolia.com
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