Rechtsschutz für medizinische Heilberufe

Veröffentlichung: 09.08.2016, 05:08 Uhr - Lesezeit 5 Minuten

Für niedergelassene Ärzte ist das Risiko, in einen Streit zu geraten, besonders hoch. Seien es unbezahlte Honorarabrechnungen von Privatpatienten oder Auseinandersetzungen mit Lieferanten eines defekten medizinischen Gerätes – schnell nimmt der sich daraus ergebende finanzielle Schaden bedrohende Ausmaße an und gefährdet im schlimmsten Fall sogar die berufliche Existenz. Ein speziell für diese Zielgruppe entwickelter Rechtsschutz für medizinische Heilberufe der DEURAG bietet genau die Absicherung, die Ärzte und Heilpraktiker, aber zum Beispiel auch Apotheken, ambulante Alten- und Krankenpflegedienste, Optiker und Hörgeräteakustiker für ihren Beruf benötigen.

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Ein Gerichtsverfahren ist oft langwierig und mit hohen Kosten verbunden. Nicht jeder Selbstständige ist im Stande, das dadurch entstehende finanzielle Risiko selbst zu tragen. Eine Rechtsschutzversicherung hilft Freiberuflern und Selbstständigen im Gesundheitswesen, das Kostenrisiko abzumildern und die Konflikte schnell beizulegen, damit der Praxisalltag nicht beeinträchtigt wird.

Verantwortung tragen und souverän bleiben

Wer sich zur Lebensaufgabe gemacht hat, Menschen zu helfen, sollte sich voll und ganz darauf konzentrieren können. Das Komplett-Paket der DEURAG für medizinische Heilberufe mit Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige umfasst den Versicherungsschutz für die berufliche Tätigkeit und den privaten Lebensbereich.

Sollten Streitigkeiten entstehen, die unmittelbar mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen, wenn zum Beispiel das Finanzamt Betriebskosten nicht anerkennt oder wenn es um Geschäftsfahrten und Firmenfahrzeuge geht, sind diese abgesichert. Auch als Arbeitgeber ist man auf der sicheren Seite, wenn es um arbeitsrechtliche Konflikte mit den Mitarbeitern geht.

Flexibler Schutz für die Handlungsfreiheit

Wohnungs- und Grundstücksrechtschutz: Jede Praxis ist individuell und wird unterschiedlich geführt. Als Mieter oder Eigentümer einer Gewerbeimmobilie sieht man sich oft mit rechtlichen Herausforderungen konfrontiert. Wird die Miete für die Praxisräume ungerechtfertigt angehoben oder ist die Abrechnung von Nebenkosten nicht nachvollziehbar, besteht Klärungsbedarf. In solchen Fällen greift der Wohnungs- und Grundstücksrechtschutz. Dieser besteht sowohl für beruflich genutzte Räume als auch für alle privat selbstgenutzten Immobilien in Deutschland, auch die der mitversicherten Personen.

Berufs-Vertrags-Rechtsschutz: Für niedergelassene Ärzte ist das Risiko, in einen Rechtsstreit zu geraten, besonders hoch. Angenommen der Privatpatient zahlt seine Rechnung nicht, es entstehen Regressforderungen von Sozialversicherungsträgern oder Auseinandersetzungen mit Lieferanten eines defekten medizinischen Geräts – schnell nimmt der sich daraus ergebende finanzielle Schaden bedrohende Ausmaße an. Im DEURAG Berufs-Vertrags-Rechtsschutz ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen und Hilfsgeschäften sowie der außergerichtlicher Regress-Rechtsschutz eingeschlossen.

Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR): Mit diesem Rechtsschutz ist man umfassend abgesichert, wenn der Vorwurf einer Straftat im Raum steht. Schon ein unberechtigter Verdacht kann Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nach sich ziehen. Je länger das Verfahren dauert, desto größer sind die Schäden für Existenz und Image. Der SSR schützt Geschäftskunden durch den Einsatz spezialisierter Rechtsanwälte und bildet eine wichtige Ergänzung des allgemeinen Versicherungsschutzes für den betrieblichen und beruflichen Bereich.

DEURAG übernimmt:

  • Anwaltskosten bei freier Anwaltswahl
  • Gerichtskosten
  • Kosten für vom Gericht bestellte Zeugen und Sachverständige
  • Kosten der Gegenseite, soweit Sie zur Zahlung verpflichtet sind
  • Reisekosten ins Ausland, wenn Sie dort in eigener Sache zu einem Prozess geladen sind
  • Strafkautionsdarlehen
  • und vieles mehr.

Bild: © BillionPhotos.com / fotolia.com

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