Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hat gegen die Volkswohl Bund Klage eingereicht weil in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen des Versicherers die Klausel zur erhöhten Kraftanstrengung angewendet wird.
Die Klausel verstößt nach Auffassung des BdV gegen das Transparenzgebot des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), da der Versicherungsnehmer nicht erkennen kann, wann eine Kraftanstrengung ein versicherter Unfall ist.
Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV, merkt an, dass dies von anderen Gesellschaften bereits besser gelöst wurde und kritisiert:
„Der Versicherungsnehmer kann in den Versicherungsbedingungen der Unfallversicherung des Volkswohl Bund nicht erkennen, wann eine Kraftanstrengung versichert ist und wann nicht.“
Der BdV hatte die Volkswohl Bund Sachversicherung AG bereits zu einer Unterlassungserklärung aufgefordert, die der Versicherer jedoch nicht abgegeben hatte.
Kleinlein ergänzt:
„Nun klagen wir.“
Der BdV hat als Verbraucherschutzorganisation das Recht, einzelne Klauseln in Versicherungsbedingungen gerichtlich auf ihre Wirksamkeit überprüfen zu lassen. Der BdV ist sehr zuversichtlich, dass das Landgericht Dortmund der Klage stattgeben wird.
In einem ähnlichen Fall hatte bereits der BGH in einem Urteil vom 10.12.2014 die in der Ratenschutzversicherung gebrauchte Klausel „ernstliche Erkrankung“ als intransparent und damit unwirksam bewertet. Der BdV hält die dort angesetzten Bewertungsmaßstäbe auf die nun angegriffene Klausel für übertragbar.
Bild: © Sergey Nivens / fotolia.com
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