BdV erneuert Forderung nach Kostendeckel
Laut dem Bund der Versicherten e. V. (BdV) zeichnen aktuelle Statistiken weiterhin ein sehr hohes Abschlusskostenniveau bei Lebensversicherungen.
Der BdV rechnete hoch, wie erfolgreich die letzten Kostensenkungen der Lebensversicherer sind. Das Ergebnis: Selbst wenn nur das 2014 politisch avisierte Abschlusskostenniveau von 2,5 Prozent im Branchendurchschnitt erzielt werden soll, müssen zwanzig Jahre vergehen.
Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV, fordert:
„Ohne weitere Maßnahmen können wir erst in dreißig Jahren akzeptable Abschlusskosten von 1,5 Prozent der Beitragssumme erwarten. Die Branche schafft es nicht von alleine, sich mit einem angemessenen Kostenniveau zu begnügen, deshalb brauchen wir einen Kostendeckel.
Auf der einen Seite fordern wir eine Beschränkung der Abschlusskosten auf 1,5 Prozent der Beitragssumme. Auf der anderen Seite eine Beschränkung der Verwaltungskosten auf 5 Prozent des Beitrags.“
Zur Unterstreichung seiner Forderung hat der BdV einen Bierfilz entwickelt, der die Eckpunkte des Provisionsdeckels aufgreift.
Angeregt durch die jüngsten Forderungen und Analysen des BdV veröffentlichte das Onlinemagazin procontra eigene Zahlen zur aktuellen Marktlage. Die veröffentlichten Werte von 15 Lebensversicherungsunternehmen bezüglich der Abschlusskosten zeigen nur einen einzigen Versicherer, der in 2017 die politisch vorgegebene Latte von 2,5 Prozent nicht reißt.
Die aufgeführten 15 Lebensversicherer sind dabei diejenigen, die von 2016 zu 2017 die stärksten Kostenreduktionen aufweisen. Selbst unter diesen besten 15 Unternehmen würden nur vier noch in diesem Jahrzehnt das Ziel von 2,5 Prozent erreichen. Darunter sind mit „mylife“ und den „Versicherern im Raum der Kirchen“ jedoch bereits zwei Nischenversicherer.
Ergebnistabelle der Unternehmen mit der höchsten Kostenreduktion zwischen 2016 und 2017Die Modellierung unterstellt stetige subtraktive Kostenreduktion im Maße wie zwischen 2016 und 2017 beobachtet und gibt das erste Jahr an, in dem das Zielniveau von 2,5 Prozent bzw. 1,5 Prozent erstmalig unterschritten wird; bei geometrischer Kostenreduktion ergäben sich noch spätere Jahreszahlen.
Bilder: (1) © Foto-Ruhrgebiet / fotolia.com (2) © www.procontra-online.de, 29.08.2018; ansonsten eigene Modellierung des BdV
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