Wie es um Stabilität und Sicherheit der deutschen Lebensversicherungsunternehmen steht, hat der Bund der Versicherten e. V. (BdV) gemeinsam mit dem Analysten Carsten Zielke von der Zielke Research Consult GmbH anhand der aktuellen Solvenzberichte untersucht.
Solvenzberichte sollen Aufschluss darüber geben, wie sicher und stabil sich die Versicherungsunternehmen darstellen. Dies ist besonders für die Verbraucher wichtig, die ihr Geld zur Sicherheit ihrer Altersvorsorge diesen Unternehmen anvertrauen.
Axel Kleinlein, BdV-Vorstandssprecher, zieht als Fazit:
„Wir beobachten einen Solvenzfetisch. Hohe Solvenzmittel alleine geben aber keinen Anlass zur Entwarnung. Wir sehen in 2017 einmalige Effekte oder externe Einflüsse, die die Solvenzlage entspannt erscheinen lassen.“
So beruhen die erhöhten Werte der Sicherheitsmittel meist nicht auf nachhaltigen Maßnahmen und blähen die Solvenz zuweilen übermäßig zu Lasten anderer Kennzahlen auf. Daher hat eine hohe Solvenzquote alleine keine starke Aussagekraft.
Carsten Zielke erklärt:
„Nur eine Betrachtung der unterschiedlichen Kennzahlen in deren Wechselwirkung erlaubt eine genaue Analyse der Unternehmen.“
Positiv sehen BdV und Zielke aber, dass die Solvenzberichte im Vergleich zur Vorjahresstudie verständlicher geworden sind.
Die Analysten sehen zudem kaum Hinweise auf eine nachhaltige Stärkung der Eigenmittel. Diese wäre aber schon nächstes Jahr notwendig, würden die derzeitigen Regelungen zur Bildung zusätzlicher Reserven, wie der Zinszusatzreserven fortbestehen. Einige Unternehmen bekämen dann ernste Probleme.
Carsten Zielke fordert:
„Angesichts dieser Probleme brauchen wir eine angemessene Neukalibrierung der Zinszusatzreserve.“
Zusätzliche Kritik äußerte Axel Kleinlein an Run-Off-Gesellschaften. Es handelt sich dabei um solche Unternehmen, die ohne Neugeschäft ihre Bestände abwickeln:
„Run-Off-Gesellschaften zeichnen sich durch eine ausgeprägtere Intransparenz der Berichte und geringe reine Solvenzwerte aus.“
Nur durch Ansatz von Übergangsvorschriften gelingt es, dass letztlich alle Run-Off-Gesellschaften genügend Solvabilität aufweisen, damit ihr Geschäftsbetrieb aufsichtsrechtlich zulässig ist.
Bild: © Production Perig / fotolia.com
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