Beratende Berufe: Cyber-Deckung oder Existenzgründer-Rabatt
Durch den Relaunch der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bietet das Deckungskonzept für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte neue Bedingungen inklusive Cyber-Schutz oder Existenzgründer-Rabatt. Die Haftungsrisiken für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen und auch für Start-Ups ist ein risikoadäquater Versicherungsschutz existenziell. Der neu eingeführte Umsatztarif bietet gerade ihnen, aber auch kleineren Kanzleien vergünstigte Konditionen.
Cyber-Drittschäden aus der beruflichen Tätigkeit sind in der neuen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bereits generell mitversichert. Damit ist die Kanzlei auf der sicheren Seite, wenn durch die Tätigkeit des Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder des Rechtsanwalts sensible Daten des Mandanten verloren gehen, unzulässiger Weise verändert werden, Datenschutzbestimmungen oder Netzwerksicherheit verletzt werden.
Als Ergänzung lassen sich jetzt insbesondere auch Cyber-Eigenschäden über die Haftpflichtversicherung optional mitversichern. Die Kanzlei ist damit auch selbst gegen die finanziellen Folgen von Hacker-Angriffen und Datendiebstahl geschützt. Denn eine 100-prozentige Sicherheit können allein technische Sicherungen wie Firewalls oder Virenscanner gegen Cyber-Angriffe nicht bieten. Und gerade die sensiblen Daten von Kanzleien können attraktive Ziele für Cyber-Kriminelle und Datendiebe sein.
Partnerschaft, Selbstbehalt und Existenzgründer-Rabatt
Ohne Zusatzkosten ist die persönliche Haftpflicht der Partner einer Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung nun automatisch in den Versicherungsschutz eingeschlossen.
Dr. Karl Bialek, Leiter Produktmanagement Vermögensschaden-Haftpflicht der HDI VersicherungVH-Leiter Dr. Karl Bialek ergänzt:
"Darüber hinaus bietet HDI individuelle Deckungskonzepte für Partnerschaften mbB und spezielle Expertise bei der Absicherung interprofessioneller Partnerschaften."
Selbstbehalte wurden flexibel gestaltet. Hier kann die Kanzlei zwischen einem festen Selbstbehalt und einer prozentualen Selbstbeteiligung mit festgelegter Höchstgrenze wählen. Und Existenzgründer zahlen im Rahmen eines neuen Umsatztarifs für Kleinpraxen im ersten Versicherungsjahr - unabhängig vom Umsatz - lediglich den jeweiligen Mindestbeitrag. Außerdem entfällt der Selbstbehalt innerhalb der ersten drei Jahre nach der Erstzulassung.
Über die bereits genannten Leistungen hinaus bietet die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung unter anderem die Mitversicherung des Datenschutzrisikos in voller Höhe der Vertragsdeckungssumme oder auch die Mitversicherung der persönlichen Inanspruchnahme von Geschäftsführern versicherter Kapitalgesellschaften. Mitglieder der Steuerberaterverbände des DStV erhalten besondere Rahmenvertragskonditionen.
Bild: (1) © vege / fotolia.com (2) © HDI Versicherung
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