VSH-Cyber-Schutz für Rechtsanwälte und Steuerberater

Veröffentlichung: 24.05.2016, 05:05 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

In Zeiten von 1,5 Millionen Hackerangriffen am Tag und den ständig wachsenden Anforderungen an den Datenschutz steigen die Risiken für die berufliche Haftung der Kammerberufe (Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer). Da nicht alle Berufshaftpflichttarife und Anbieter für die Kammerberufe bereits Lösungen für diese Anforderungen bieten, hat Conav Consulting mit einem speziellen VSH-on-top-Schutz reagiert. Dieser Schutz schließt mögliche Lücken in den bestehenden Vermögensschadenshaftpflicht-Verträgen dieser Risikogruppen und senkt damit deren persönliches Haftungsrisiko, genauso wie einen möglichen Eigenschaden für die Kanzlei.

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Allein in Deutschland waren nach Erhebungen von statista im Jahre 2015 fast 70 Prozent der befragten Unternehmen in den letzten zwei Jahren Opfer von Datendiebstahl, Industriespionage oder Sabotage geworden. Bereits 2012 lag der geschätzte entstandene Schaden von Hackerangriffen bei 50 Milliarden Euro. Im Fall von Cyberkriminalität sind die Kammerberufe durch die Fülle der von ihnen verwalteten sensiblen Daten schnell in der Haftung. Fatal ist, dass es besonders in diesen Branchen VSH-Altverträge mit nachteiligen Klauseln (z. B. Sozienklausel) oder eingeschränkten Schutz gibt, wie beispielsweise im Bereich des Financial Planning, der anwaltlichen Beiratstätigkeit oder einer Mediatoren-Nebentätigkeit. Diese Fakten können sich schnell als unvorteilhaft und teuer für die betroffenen Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer herausstellen.

Schon ein einziger Schaden, auch wenn es nur ein Eigenschaden ist, kann bei den im Raum stehenden Summen die Existenz vernichten. Zudem können die Schäden schnell die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssumme bei Steuerberater und Rechtsanwälten von 250.000 Euro übersteigen. Hinzu kommt, dass besonders Kammerberufe durch die Brisanz und Vielzahl ihrer sensiblen Daten ein attraktives Ziel für Hacker und Cyberkriminelle sein können.

Auf die stetig steigende Bedrohung hat Conav Consulting reagiert und mit dem Spezialversicherer Markel den in der Form in Deutschland bisher einzigartigen VSH-on-top-Schutz geschaffen, der auf bestehende Lücken und Unterdeckungen bereits vorhandener VSH-Verträge reagiert. Diese wirkungsvolle Lösung mit den neuen Bausteinen der Cyber- und Hackerschutzdeckung, kann ab sofort genutzt werden. Ergänzend dazu bietet Conav eine Eigenschadendeckung an, um Kammerberufe gegen das dynamisch wachsende Risiko des finanziellen Eigenschadens, zum Beispiel bei einem Stillstand der Kanzlei durch einen Virus, zu schützen. Weitere Informationen finden Interessierte hier.

Bild: © Sashkin / fotolia.com

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