Vermögensschäden durch die anwaltliche Tätigkeit müssen abgesichert sein. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) ist deshalb für Rechtsanwält*innen eine Pflichtversicherung. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) und HDI Versicherung haben dazu jetzt eine Kooperation geschlossen, die Mitgliedern besondere Konditionen gewähren.
Die Mitglieder eines des DAV angeschlossenen örtlichen Anwaltvereins und die Mitglieder des Forums Junge Anwaltschaft im DAV haben nun die Möglichkeit, ihren VSH-Versicherungsschutz zu vergünstigten Konditionen abzuschließen. Darüber hinaus wurde eine „DAV-Klausel“ entwickelt, in dieser sind für die Mitglieder zugeschnittene Verbesserungen festgelegt. Dafür wurde das VSH-Bedingungswerk gemeinsam von HDI und DAV geprüft und um eine ganze Reihe von Leistungen speziell für DAV-Mitglieder erweitert.
Der Rahmenvertrag bietet den Mitgliedern unter anderem besondere Nachlässe auf die Grundbeiträge und für Fachanwälte sowie spezielle Existenzgründerkonditionen für junge Anwälte. Auch ein Umsatztarif zum Beispiel für Berufsausübungsgesellschaften gehört mit zum Paket. Und falls es einmal wider Erwarten nötig sein sollte: Gibt es einmal Unstimmigkeiten zwischen versichertem Mitglied und HDI, dann kann das Mitglied eine von HDI und DAV gemeinsam besetzte Clearingstelle einschalten.
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