Fondskonzept-Service: die digitale Wirtschaftsprüfung

Veröffentlichung: 01.08.2016, 14:08 Uhr - Lesezeit 3 Minuten

Seit der Einführung des Systems vor ca. zwei Jahren nutzen inzwischen mehr als 500 Makler das Tool zur Online-Prüfung von Vertragsunterlagen und für die Kunden-Kommunikation im Rahmen der Vermittlung und Beratung von erlaubnispflichtigen Finanzprodukten wie Investmentfonds.

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Die Sichtung erfolgt wahlweise über die mit FondsKonzept in einem Vertragsverhältnis stehende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Kanzleien, die vom Makler direkt in Eigenregie beauftragt werden. Die technische Infrastruktur des Maklerservicecenters ermöglicht eine sichere Freischaltung des Zugangs für den Prüfer durch den Vermittler, zur Einsicht in die jeweiligen Dokumentationen. Rechtliche Grundlage für die gesamten Dokumentations-und Verhaltenspflichten ist die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV). Die Prüfungspflicht bestimmt sich aus § 24 FinVermV.

Zwischenzeitliche Bearbeitungsstände lassen sich im System speichern und nach freier Zeiteinteilung des Prüfers bis zu seinem Abschlussbericht fortsetzen. Der Prüfungsbericht wird dann ebenfalls digital an die im jeweiligen Bundesland verantwortlichen Industrie- und Handelskammern oder Gewerbeämter weitergeleitet. Mit der digitalen Wirtschaftsprüfung gehört Fonds-Konzept zu den Vorreitern der Digitalisierung von Dienstleistungen im Finanzsektor. Anfang 2015 wurde bereits die volldigitale Depoteröffnung mit elektronischer Unterschrift und papierloser Weitergabe bzw. Einlesen der Dokumente bei den Depotbankplattformen eingeführt.

„Ein solches Vorgehen ist immer noch ein Novum in der Branche“, erklärt Jörg Rompf, Gesellschafter der EVISTRA Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Augsburg als Kanzleipartner von FondsKonzept. Hierzu Jörg Rompf weiter:

„Sämtliche Prozesse laufen reibungslos und die Prüfungsberichte werden bis dato ohne größere Rückfragen von den Erlaubnisbehörden akzeptiert, oftmals mit positivem Feedback zur Effizienz und inhaltlichen Qualität der eingereichten Unterlagen.“

Bild: © Sergey Nivens / fotolia.com

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