Höchstrechnungszins wird schon 2017 abgesenkt
Es ist passiert: Trotz der Einwände der Versicherungswirtschaft ist die Entscheidung, den Höchstrechnungszins zum 01. Januar 2017 abzusenken, gefallen und bereits im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
„In § 2 Absatz 1 der Deckungsrückstellungsverordnung vom 18. April 2016 wird die Angabe ‚1,25 Prozent‘ durch die Angabe ‚0,9 Prozent‘ ersetzt.“ heißt es im Bundesgesetzblatt. Die Regelung gilt für alle Neuverträge, auch für Pensionsfonds, ab 01. Januar 2017. Altverträge sind nicht betroffen.
In einer ausführlichen Stellungnahme Mitte Mai hatte der GDV dargestellt, dass die Absenkung aus seiner Sicht zu früh erfolge. Tarifwerke müssten angepasst, Kalkulationen überprüft und die neuen Tarife in der IT umgesetzt werden. Bei den geförderten Altersvorsorgeprodukte kämen die Zertifizierungen und Klassifizierungen bei der Produktinformationsstelle Altersvorsorge hinzu. Last but not least müssen die neuen Produktinformationsblätter (AV-PIB) erstellt werden. Die Muster hierfür lägen aber immer noch nicht vor.
GDV-Grafik: Entwicklung des Höchstrechnungszinses in Deutschland
Darüber hinaus erzielten „Lebensversicherer nach Daten des GDV selbst in der momentanen Niedrigzinsphase noch eine Rendite bei der Neuanlage von Kunden-geldern, die deutlich oberhalb der Renditen von Staatsanleihen höchster Bonität liegt. … Auch die Deutsche Aktuarvereinigung kommt in ihren Analysen zu dem Schluss, dass eine schnelle Absenkung des HRZ zum 1. Januar 2017 nicht erforderlich ist.“
Der GDV spricht jetzt von einer erheblichen Doppelbelastung der Versicherer, die in der gesetzten Zeitspanne kaum zu bewältigen sei.
Dr. Peter Schwark, Geschäftsführer für den Bereich Lebensversicherung beim GDV
„Nun ist das Bundesfinanzministerium gefordert, möglichst schnell die Regeln zur Ausgestaltung und Anwendung der neuen Produktinformationsblätter aufzustellen. Anderenfalls wird die bis zum Jahresende verbleibende Zeit zur Umsetzung noch knapper“,
betont Peter Schwark, Geschäftsführer für den Bereich Lebensversicherung beim GDV.
Bild: (1) © alphaspirit / fotolia.com (2) © GDV
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