Höchstrechnungszins soll bleiben

Veröffentlichung: 13.10.2015, 07:10 Uhr - Lesezeit 3 Minuten

Auf der 12. Internationalen GDV-Konferenz zur Versicherungsaufsicht plädierte der Verband für den Erhalt des Höchstrechnungszinses in der Lebensversicherung, den das Bundesfinanzministerium abschaffen will.

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„Die Beibehaltung wäre klug und sachgerecht“, sagte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg von Fürstenwerth am Montag in Berlin. Zugleich trat er dem Eindruck entgegen, eine Abschaffung des Aufsichtsmittels käme einem Wegfall der Garantien in der Lebensversicherung gleich. „Auch die neuen Produkte enthalten Garantien“, sagte von Fürstenwerth.

Das Bundesfinanzministerium plant, den Höchstrechnungszins ab 2016 für große Unternehmen abzuschaffen. Denn dann würde das Aufsichtssystems nach Solvency II starten und den Versicherern ausreichend Grenzen setzen. Zinsgarantien seien weiterhin möglich. „Ich glaube, dass der Versicherungsmarkt mit Sicht auf Solvency II gut gerüstet ist“, sagte Michael Meister, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, auf der Konferenz

Systemwechsel in der Versicherungsaufsicht

Unter Solvency II werden die Vorschriften für Versicherungen in Europa vereinheitlich. Das neue Regelwerk markiert einen Umschwung in der Versicherungsaufsicht ein: Statt starrer Vorgaben arbeitet Solvency II mit Prinzipien. Je mehr Risiken Versihcherer bei der geldanlage eingehen, desto mehr Eigenmittel müssen sie vorweisen. „Solvency II ist eine gute Weiterentwicklung der Versicherungsaufsicht“, merkte von Fürstenwerth lobend an. Der neue Aufsichtsrahmen ermögliche eine akkurate Bewertung der Risikotragfähigkeit der Unternehmen. Doch man müsse bei der Bewertung von Unternehmen realistisch bleiben: das neue Sytem bringe größere Schwankungen bei der Unternehmensbewertung mit sich. Darüberhinaus dürften kleine und mittlere Unternehmen nicht mit den Maßstäben globaler Versicherer gemessen werden - hier sei auf Proportionalität zu achten.

Bild: © (1) TSUNG-LIN WU / fotolia.com (2) GDV

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