Solvency II: Die Faktoren für Naturkatastrophen angemessen nachjustieren

Turnusmäßig mindestens alle fünf Jahre soll die europäische Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA überprüfen, ob die Risikofaktoren für Naturgefahren angemessen in der Standardformel des Aufsichtsregelwerks Solvency II abgebildet werden. Dazu legt sie Vorschläge vor, die die verschiedenen Versicherungsverbände in Europa kommentieren.

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Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat eine Stellungnahme zu dieser Konsultation des Naturkatastrophen-Moduls in der Standardformel abgegeben. Dazu sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen: „Die sachgerechte Abbildung von Risiken im Naturgefahrenmodul von Solvency II stellt sicher, dass Versicherer im Schadenfall ihre Verpflichtungen erfüllen können.“

In der Konsultation schlägt die EIOPA vor, den Länderfaktor von Deutschland für Hagel (von 0,02 auf 0,03) zu erhöhen. Dieser Faktor gibt einen Anhaltspunkt dafür, mit welcher Wahrscheinlichkeit gravierende Schäden, die nur alle 200 Jahre auftreten, zum Beispiel in der Wohngebäude- oder Hausratversicherung durch Hagel zu erwarten sind. Auch der Faktor für Kraftfahrt Hagel, das ist ein gesonderter Wert für die Kraftfahrzeugversicherung, soll (von 5 auf 10) angehoben werden. Daneben erwägt die EIOPA, perspektivisch Waldbrand, Sturmflut und landwirtschaftliche Dürre als neue Gefahren in die Standardformel aufzunehmen.

Die Anhebung des Faktors für Kraftfahrt Hagel hält der GDV für angemessen. Die Erhöhung des Länderfaktors für Hagel ist dagegen aus Sicht des GDV nicht gerechtfertigt. „Sturm und Hagel spielen als Risiken in der Hausratversicherung eine untergeordnete Rolle”, so Asmussen. “Die Anpassung des Risikofaktors Hagel schießt über das Ziel hinaus, denn der Faktor muss auch für die Hausratversicherung passend sein.

Neben dem Hagelrisiko wurde auch das Überschwemmungsrisiko für Deutschland von der EIOPA unter die Lupe genommen mit dem Ergebnis, dass es keinen Bedarf für eine Anpassung gibt. Aus Verbandssicht wird allerdings das Überschwemmungsrisiko für Kraftfahrt durch die Standardformel aktuell jedoch deutlich überschätzt. Daher spricht sich der GDV für eine Senkung des entsprechenden Faktors für Kraftfahrt (1,5) aus.

Die Auswirkungen durch die Gefahren Waldbrand, Sturmflut und landwirtschaftliche Dürre sind für den deutschen Markt aktuell sehr gering. Der GDV spricht sich daher klar dafür aus, diese Gefahren auf absehbare Zeit für Deutschland nicht in die Risikokalkulation nach Solvency II aufzunehmen.

Alle Details zu den Vorschlägen des GDV für die Nachjustierung der Risikofaktoren durch Naturkatastrophen im Aufsichtsregelwerk Solvency II finden Sie in der Stellungnahme.

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