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Die Berichterstattung von Versicherern zu ihrer wirtschaftlichen Lage soll in Zukunft verständlicher gestaltet werden. Das ist ein wichtiges Ergebnis der Trilogeinigung zu Solvency II. Der GDV sieht darin einen wichtigen Schritt, der die Transparenz sowohl für Verbraucher als auch für Experten deutlich verbessern kann – nun kommt es auf die konkrete Ausgestaltung an.
Als Teil der Berichtspflichten unter der Solvency II-Richtlinie der Europäischen Union (EU) müssen Versicherer jährlich den „Bericht über die Solvabilität und Finanzlage“ (SFCR-Bericht) veröffentlichen. Dieser soll Auskunft geben über die wirtschaftliche Situation von Versicherern. Bislang werden die Berichte jedoch kaum als Informationsquelle berücksichtigt. So zeigt eine Erhebung des GDV, dass SFCR-Berichte im Schnitt nur neunmal pro Monat aufgerufen werden. Das entspricht nur einem Aufruf pro 23.000 Haushalten und verdeutlicht, dass Versicherungsnehmer die Informationen nicht nutzen. „Die geringen Aufrufe der SFCR-Berichte zeigen deutlich, dass sie am Bedarf vorbeigehen“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV.
Die Anforderungen der Berichte schreiben eine zu große Fülle von Informationen vor. Sie müssen so gestaltet sein, dass sie sowohl für Experten als auch Verbraucher einen Mehrwert bieten.
Die EU hat diesen Handlungsbedarf erkannt. Nach der Einigung im Trilog im Dezember 2023 sollen die SFCR-Berichte künftig aufgeteilt werden. Demnach wird es einen Bericht für Verbraucher und einen Bericht für die Fachöffentlichkeit geben. Der GDV begrüßt diese Regelung. „Vertrauen ist für Versicherer unerlässlich“, sagt Jörg Asmussen. „Daher ist es gut, wenn Verbraucher sich künftig übersichtlich und ohne spezifische Fachsprache über einen Versicherer informieren können.“
Gute Solvenzlage der Versicherer
Der GDV begrüßt zudem die Entscheidung der europäischen Gesetzgeber, auf übermäßige Verschärfungen der Solvenzanforderungen zu verzichten. Auch in Zukunft bleibt die gute Solvenzlage der Versicherer erhalten. Dies verdeutlichen aktuelle Zahlen aus dem Bereich der Lebensversicherungen. „Selbst ohne die Inanspruchnahme von Übergangsmaßnahmen zeigt sich marktweit eine ausreichende Kapitalisierung“, so Asmussen. Laut Schätzungen für das Jahr 2023 beläuft sich die Bedeckungsquote zwischen 305 und 315 Prozent. Ein ähnliches Bild zeigt sich im Bereich der Schaden/-Unfallversicherung. Trotz eines inflationsbedingten Anstiegs der Schadenrückstellungen bleibt die Solvenzquote aufgrund gestiegener Kapitalerträge stabil bei etwa 300 Prozent.
GDV setzt sich für Absicherung der Trilogergebnisse ein
Die formale Verabschiedung der Richtlinie durch den Europäischen Rat und das Europäische Parlament soll im Laufe des Jahres abgeschlossen sein. Im Jahr 2025 folgen die Überarbeitung der delegierten Verordnung durch die Europäische Kommission sowie die Umsetzung in nationales Recht. Der GDV setzt sich dafür ein, dass die Trilogergebnisse in der nachgelagerten Gesetzgebung abgesichert werden. Mit der erstmaligen Anwendung ist im Jahresverlauf 2026 zu rechnen.
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