EU AI-Act betrifft auch Vermittler: Was Sie jetzt wissen müssen
Viele Unternehmen haben sich bislang kaum mit den Vorgaben des EU AI-Acts auseinandergesetzt. Doch bei genauerer Betrachtung zeigt sich: Auch Finanz- und Versicherungsvermittler sind betroffen. Besonders tückisch dabei – selbst wer externe Systeme nutzt, etwa Vergleichsrechner oder MVP-Software, kann unter die Regelungen fallen – oft ohne zu wissen, ob darin KI zum Einsatz kommt.
Seit dem 2. Februar 2025 gelten erste Transparenzpflichten und Verbote bestimmter KI-Systeme. Viele Unternehmer haben von diesen Regelungen jedoch gar keine Kenntnis, wie experten berichtete. Ab dem 2. August 2026 wird es jedoch ernst: Dann müssen Unternehmen alle Anforderungen umsetzen, die für sogenannte Hochrisiko-KI gelten – einschließlich der Registrierung in einer EU-Datenbank und einer CE-Kennzeichnung.
Was ist Hochrisiko-KI?
Laut EU-AI-Act sind das Systeme, die in besonders sensiblen Bereichen eingesetzt werden und erhebliche Auswirkungen auf Sicherheit, Gesundheit oder Grundrechte haben können.
Solche Systeme unterliegen strengen Anforderungen: Sie müssen einer Konformitätsbewertung unterzogen, registriert und CE-gekennzeichnet sein. Zudem sind umfassende Dokumentationspflichten, menschliche Aufsicht und Risikomanagement vorgeschrieben, um Transparenz, Sicherheit und Rechtskonformität zu gewährleisten.
Beispiele solcher Anwendungsbereiche laut EU-AI-Act:
- Kreditwürdigkeitsprüfungen
- biometrische Identifikation
- automatisierte Personalentscheidungen
- Bildungsauswahl und -bewertung
- Strafverfolgung, Asyl und Migration
Wie sind Vermittler betroffen?
Vermittler können in zwei Rollen betroffen sein:
- Direkt, wenn sie eigene KI-Systeme entwickeln, vertreiben oder im Rahmen der Kundenberatung selbstständig einsetzen.
- Indirekt, wenn sie Software von Drittanbietern nutzen, die KI-basiert arbeitet – etwa Maklerverwaltungsprogramme (MVP), Vergleichsrechner oder Analyse-Tools über Maklerpools.
Gerade bei Kreditwürdigkeitsprüfungen oder automatisierten Versicherungstarifen kann der Einsatz von Hochrisiko-KI vorliegen. Vermittler sollten sich daher bewusst sein, dass sie möglicherweise Teil eines hochregulierten Prozesses sind – selbst wenn sie die Technologie nicht selbst kontrollieren.
Handlungsempfehlungen für Vermittler
Vermittler sollten bereits jetzt systematisch prüfen, ob und in welchem Umfang KI in ihrem Unternehmen zum Einsatz kommt – entweder direkt in eigenen Prozessen oder indirekt über Drittanbietersoftware wie MVP-Systeme, Vergleichsrechner oder Analyse-Tools.
Sobald ein KI-System unter die Kategorie „Hochrisiko-KI“ fällt, greifen umfangreiche Anforderungen: Dazu zählen unter anderem eine technische Dokumentation, ein Risikomanagementsystem, Nachweise über menschliche Aufsicht und – ab August 2026 – die Registrierung des Systems in einer EU-Datenbank sowie die CE-Kennzeichnung. Vermittler sollten daher frühzeitig alle relevanten Prozesse dokumentieren, die CE-Konformität von Drittanbietern einfordern und sich mit den Vorgaben des AI-Acts vertraut machen.
Auch wenn die Registrierungspflicht erst 2026 greift, ist ein rechtzeitiger Start entscheidend: Die Vorbereitung umfasst nicht nur formale Prozesse, sondern erfordert je nach System eine tiefergehende Bewertung, technische Anpassungen und eine enge Abstimmung mit Softwareanbietern. Wer bis Ende 2025 einen klaren Überblick über alle KI-Anwendungen und ihre regulatorische Einstufung hat, kann rechtssicher und ohne Zeitdruck in das neue KI-Zeitalter starten.
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