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Hochrisiko-KI
Weitere News
Mit der KI-Verordnung wird Künstliche Intelligenz in Banken und Versicherungen zunehmend Teil der regulatorischen Marktüberwachung. Die BaFin soll Innovation und Aufsicht künftig miteinander verbinden.
Redaktion experten.de / KI-generiert
29.07.2026
Digitalisierung
KI verlässt das Innovationslabor – und wird zum Aufsichtsthema
Künstliche Intelligenz hält zunehmend Einzug in die Kernprozesse von Banken und Versicherern. Mit dem Inkrafttreten des deutschen Durchführungsgesetzes zur europäischen KI-Verordnung erhält die BaFin nun neue Aufgaben bei der Überwachung entsprechender Systeme. Die Aufsicht versteht ihre Rolle dabei ausdrücklich nicht als Innovationsbremse.
Der Bundesrat hat das KI-Durchführungsgesetz beschlossen. Entscheidend ist nicht nur die neue Aufsicht – sondern wie sie Investitionen, Wettbewerb und Governance in Unternehmen dauerhaft verändert.
Experten/KI
12.07.2026
Wirtschaft
KI-Aufsicht in Deutschland: Der Staat ordnet den Markt – und verschiebt die Wettbewerbsparameter
Das Durchführungsgesetz zum AI Act schafft die deutsche KI-Aufsicht. Analyse der Folgen für Unternehmen, Versicherer, Banken und den Wettbewerb.
DALL-E
07.07.2025
Digitalisierung
EU AI-Act betrifft auch Vermittler: Was Sie jetzt wissen müssen
Der EU AI-Act ist beschlossene Sache: Bereits zum 1. August 2024 ist die Verordnung in Kraft getreten. Viele Unternehmen haben sich bislang kaum mit den neuen Regeln beschäftigt – doch bei näherer Betrachtung zeigt sich: Auch Finanz- und Versicherungsvermittler sind betroffen.
BaFin-Exekutivdirektorin Julia Wiens.
BaFin/Matthias Sandmann
07.03.2025
Digitalisierung
KI in der Versicherungsbranche: BaFin sieht Verantwortung bei den Unternehmen
Auf dem Vorlesungstag des Instituts für Versicherungswissenschaften e. V. an der Universität Leipzig sprach Julia Wiens, Exekutivdirektorin der BaFin, über die Chancen und Risiken der Künstlichen Intelligenz in der Versicherungsbranche. Sie betonte, dass die Verantwortung für den ethischen und sicheren Einsatz von KI bei den Unternehmen selbst liegt.