Herz-OP nicht mehr nötig: Zurich vereinfacht Leistungsvoraussetzungen bei Schwere-Krankheiten-Versicherung
Zurich Deutschland bringt überarbeitete Varianten des Krankheits-Schutzbriefs und der RisikoLeben-Versicherung auf den Markt. Neben neuen medizinischen Einschlüssen und klareren Bedingungen fällt besonders eine Neuerung ins Auge: In vielen Fällen genügt künftig eine ärztliche Bestätigung – eine Operation muss nicht mehr abgewartet werden.
Ab Mitte Juni 2025 präsentiert Zurich Deutschland (Vertrieb über die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG) eine optimierte Fassung der Schwere-Krankheiten-Versicherung sowie überarbeitete Tarife der Risikolebensversicherung in den Varianten basic und top. Ziel der Produktüberarbeitung ist ein höherer Kundennutzen durch verbesserte Leistungsbedingungen, mehr Transparenz und flexiblere Anpassungsoptionen.
Vereinfachte Leistungsvoraussetzungen im Krankheits-Schutzbrief
Bei der Schwere-Krankheiten-Versicherung wurden insbesondere Herzerkrankungen in den Fokus gerückt. So ist für die Leistung bei einer Angioplastie künftig keine Operation mehr erforderlich – die medizinische Notwendigkeit und ärztliche Bestätigung reichen aus. Auch bei Bypass-Operationen entfällt die bisher notwendige Durchführung des Eingriffs.
Minimalinvasive Maßnahmen wie Herzklappen-Operationen, Aortenprothesen oder Korrekturen angeborener Herzfehler sind nun ausdrücklich eingeschlossen. Gleiches gilt für erweiterte Teiltransplantationen. Im Fall eines Komas muss kein neurologischer Folgeschaden mehr nachgewiesen werden, um eine Versicherungsleistung zu erhalten.
Mehr Verständlichkeit in den Bedingungen
Zur besseren Nachvollziehbarkeit hat Zurich die Formulierungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen überarbeitet. Symptome wie Sprach-, Seh- oder Bewegungsstörungen werden nun explizit genannt, sodass im Leistungsfall klarer ist, welche Kriterien erfüllt sein müssen.
Erweiterungen auch bei RisikoLeben
Auch bei der Risikolebensversicherung wurden die Bedingungen angepasst. Beide Produkte beinhalten nun eine Soforthilfe im Todesfall von bis zu 10.000 Euro. Zudem wurde die Nachversicherungsgarantie ausgebaut: Bei 21 definierten Lebensereignissen – etwa Heirat, Geburt, Immobilienfinanzierung – ist nun eine Anpassung der Versicherungssumme möglich.
Erwerbsunfähigkeit besser abgesichert
Ein weiterer Vorteil betrifft den Leistungsfall bei Erwerbsunfähigkeit: Hier greift die Leistung nun bereits nach sechs Monaten (zuvor drei Jahre), was Betroffenen eine deutlich schnellere finanzielle Absicherung bietet.
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