EUROPA startet Paar-Aktion zur Risikolebensversicherung
Beitragsguthaben für Paare, Rückdatierungsmöglichkeiten und ein neu kalkuliertes Tarifwerk: Die EUROPA Lebensversicherung nutzt den Valentinstag für eine Kombination aus Aktion und Produktanpassung.
Pünktlich zum Valentinstag startet die EUROPA Lebensversicherung erneut ihre Paar-Aktion in der Risikolebensversicherung. Vom 14. Februar bis zum 31. Mai erhalten zwei Partner, die jeweils eine Risikolebensversicherung abschließen, ein Prämienguthaben von jeweils 25 Euro pro Vertrag. Die Aktion gilt auch, wenn ein Partner bereits einen bestehenden Vertrag bei der EUROPA besitzt – Voraussetzung ist eine Restlaufzeit von mindestens zwei Jahren. „Mit der Paar-Aktion möchten wir Paare dabei unterstützen, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen und sich finanziell abzusichern – und das zu besonders günstigen Konditionen“, sagt Dr. Matthias Hofer, Vorstand der EUROPA Lebensversicherung.
Rückdatierung als zusätzlicher Beitragshebel
Neben dem Prämienguthaben verweist die EUROPA auf die Möglichkeit der Rückdatierung bis zum 1. Dezember 2025. Wird der Versicherungsbeginn bis zum 31. März entsprechend zurückverlegt, gilt für die Beitragsberechnung ein rechnerisch niedrigeres Eintrittsalter. Da dieses maßgeblich für die Prämienhöhe ist, kann sich daraus ein dauerhaft geringerer Beitrag ergeben. Für Vermittler ergibt sich damit ein zusätzlicher Argumentationsansatz in der Beratung, insbesondere bei Kunden, deren Geburtstag kurz zurückliegt.
Neu kalkuliertes Tarifwerk
Zum Jahresbeginn wurde zudem die variable Risikolebensversicherung neu kalkuliert. Nach Angaben des Unternehmens soll der Tarif damit wettbewerbsfähiger positioniert sein. Darüber hinaus wurde die Provisionsbewertungssumme angepasst: Künftig werden maximal 40 Jahre Beitragszahlungsdauer berücksichtigt, bislang waren es 25 Jahre.
Bis Ende 2026 umfasst der Versicherungsschutz außerdem eine vorgezogene Todesfallleistung bei schwerer Krankheit sowie erweiterte Nachversicherungsgarantien. Letztere greifen unter anderem bei bestimmten Lebensereignissen wie der energetischen Sanierung einer selbst bewohnten Immobilie durch die versicherte Person.
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