Weniger Zuschläge, mehr Nachversicherung, vereinfachte Risikoprüfung: InterRisk überarbeitet Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung grundlegend. Welche Neuerungen besonders für Vermittler relevant sind – und wo der Versicherer die Hürden spürbar senkt.
Deutliches Update in der Biometrie
Die InterRisk hat ihre Tarife in der Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung umfassend überarbeitet. Mit den Anpassungen will der Maklerversicherer sowohl den Zugang zur Absicherung erleichtern als auch den Leistungsumfang weiter ausbauen. Die bereits zuvor hoch bewerteten Tarife sollen damit nach Angaben des Unternehmens nochmals an Qualität gewinnen – insbesondere mit Blick auf Vereinfachung, Flexibilität und Nachversicherungsmöglichkeiten.
Risikolebensversicherung: Vereinfachung und neue Optionen
In der Risikolebensversicherung setzt InterRisk vor allem auf Entlastungen bei der Risikoprüfung. Künftig entfallen unter anderem der Motorradfahrerzuschlag sowie die Berücksichtigung von Bürotätigkeit und Führungsverantwortung als Tarifkriterien. Zudem wird die Berufsgruppeneinteilung auf fünf Gruppen reduziert.
Auch die Antragsprüfung wird vereinfacht: Eine ärztliche Untersuchung sowie eine finanzielle Zusatzerklärung sind erst ab einer Versicherungssumme von mehr als 500.000 Euro erforderlich. Gleichzeitig erweitert InterRisk die Flexibilität im Vertragsverlauf. So steht die Verlängerungsoption künftig auch im Tarif XL zur Verfügung.
Die ereignisabhängigen Nachversicherungsgarantien werden ebenfalls ausgeweitet. Die Frist zur Ausübung verlängert sich von drei auf fünf Jahre, zudem kommen neue Anlässe hinzu – darunter das Erreichen der Volljährigkeit, die Unternehmensgründung sowie die Finanzierung einer Solaranlage. Bei einem Berufswechsel greift eine Günstigerprüfung: In den ersten zehn Vertragsjahren und bis zum 36. Lebensjahr ohne erneute Risikoprüfung, danach bis zum 51. Lebensjahr mit erneuter Prüfung.
Neu eingeführt wird außerdem ein spezieller Immotarif mit Versicherungssummen bis 600.000 Euro, der innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss eines Darlehensvertrags beantragt werden kann und eine Laufzeit von bis zu 50 Jahren ermöglicht.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Mehr Spielraum bei Nachversicherung
Auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung erweitert InterRisk die Gestaltungsmöglichkeiten. Nachversicherungsgarantien sind künftig bis zu fünfzig Prozent der versicherten BU-Rente möglich, insgesamt bis zu einer Jahresgesamtrente von 36.000 Euro.
Mit der Karrieregarantie können Einkommens- oder Gehaltssprünge innerhalb von zwölf Monaten ohne Gesundheitsprüfung berücksichtigt werden – bis zu einer Monatsrente von 6.000 Euro. Verlängerungsoptionen sind nun generell ohne erneute Risikoprüfung vorgesehen.
Zudem wird die Infektionsklausel ausgeweitet und greift künftig auch bei teilweisem Tätigkeitsverbot. Bei Beitragsstundungen verzichtet InterRisk auf die Erhebung von Stundungszinsen.
Aus Sicht des Unternehmens bleibt die Absicherung biometrischer Risiken ein zentrales Handlungsfeld. Dr. Florian Sallmann, Vorstandsvorsitzender der InterRisk, betont die Bedeutung umfassender Lösungen:
„Für uns steht die Sicherheit unserer Kunden im Mittelpunkt. Der plötzliche Tod des Hauptverdieners kann die Familie neben der persönlichen Tragik in existenzielle Not bringen. Und der Verlust des Einkommens bei eintretender Berufsunfähigkeit wird durch die Erwerbsminderungsrente nicht im Entferntesten ausgeglichen. Deswegen bieten wir unseren Vertriebspartnern Lösungen an, die nach dem heutigen Erkenntnisstand den umfangreichsten und besten Schutz darstellen.“
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