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Verfassungsmäßigkeit
Weitere News
Das Bundesmodell der Grundsteuer bleibt – vorerst – bestehen.
Adobe
10.12.2025
Urteile
BFH bestätigt Bundesmodell der Grundsteuer – Typisierung mit System
Der BFH erklärt das Grundsteuer-Bundesmodell für verfassungsgemäß – trotz Kritik an pauschalen Mieten und Bodenrichtwerten. Was das Urteil bedeutet.
Keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit: Soli bleibt
DALL E
26.05.2025
Steuern
Verwaltung zieht Konsequenzen: BMF-Schreiben vom 26. Mai
Soli bleibt: BMF reagiert auf Karlsruher Urteil – Steuerfestsetzungen nicht mehr vorläufig
Mit einem aktuellen Schreiben vom 26. Mai 2025 reagiert das Bundesfinanzministerium auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit des Solidaritätszuschlags. Die bisherige vorläufige Steuerfestsetzung entfällt – der Soli bleibt, verfassungsrechtlich unangreifbar, aber politisch weiter umstritten.
BFH erklärt Säumniszuschläge für rechtmäßig
DALL-E
12.05.2025
Steuern
BFH bestätigt Angemessenheit der Säumniszuschläge – Entscheidung stärkt aktuelle Rechtslage
Ein Prozent pro Monat ist zulässig: Der Bundesfinanzhof bestätigt die Rechtmäßigkeit der Säumniszuschläge. Welche Bedeutung das aktuelle Zinsumfeld hat und was Steuerpflichtige jetzt wissen sollten.
Gegen die Allgemeinverfügung zum Solidaritätszuschlag ist nur der Klageweg zum Finanzgericht eröffnet; ein Einspruch ist ausgeschlossen.
Quelle: Justiz NRW
05.03.2025
Steuern
Allgemeinverfügung zum Solidaritätszuschlag auf Körperschaftsteuerguthaben: Einheitliche Regelung für laufende Einsprüche
Am 4. März 2025 erließen die obersten Finanzbehörden der Länder eine Allgemeinverfügung, die sich auf Einsprüche und Anträge im Zusammenhang mit dem Solidaritätszuschlag auf das Körperschaftsteuerguthaben gemäß § 37 Absatz 5 KStG 2002 bezieht.
Iustitia-Paar-196419443-AS-freeograph
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30.01.2023
Finanzen
Bundesfinanzhof bestätigt Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags
Die Erhebung des Solidaritätszuschlags war in den Jahren 2020 und 2021 noch nicht verfassungswidrig. So lautet das aktuelle Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) mit Urteil vom 17.01.2023 – IX R 15/20.