Steuererklärung 2025: Riester richtig eintragen und typische Fehler vermeiden
Viele Riester-Sparer verschenken bei der Steuer bares Geld. Eine aktuelle Auswertung zeigt: Häufig sind es kleine Fehler in der Anlage Altersvorsorge (AV) – mit spürbaren Folgen bei der Erstattung.
Die Steuererklärung bietet für viele Riester-Sparer die Möglichkeit, sich einen Teil ihrer Beiträge zurückzuholen. Doch in der Praxis zeigt sich: Wer die Anlage AV falsch oder unvollständig ausfüllt, verzichtet mitunter auf steuerliche Vorteile. Darauf weist eine aktuelle Auswertung des Finanzdienstleisters MLP hin. Demnach kommt es regelmäßig zu Fehlern bei der Eintragung von Riester-Beiträgen – insbesondere bei der Zuordnung von Eigenbeiträgen und staatlichen Zulagen.
Anlage Altersvorsorge (AV): Zentrale Schnittstelle für Riester
Wer Riester-Beiträge steuerlich geltend machen möchte, muss die sogenannte Anlage AV ausfüllen. Dort werden die gezahlten Beiträge erfasst und an das Finanzamt übermittelt. Wichtig ist dabei: Nicht nur die selbst eingezahlten Beiträge zählen – auch die staatlichen Zulagen fließen in die Berechnung ein. Das Finanzamt prüft anschließend automatisch, ob sich ein zusätzlicher Steuervorteil ergibt. Diese sogenannte Günstigerprüfung vergleicht die Zulagen mit dem möglichen Sonderausgabenabzug.
Typische Fehler bei der Steuererklärung
In der Praxis treten vor allem drei Fehler regelmäßig auf:
1. Unvollständige Angaben in der Anlage AV
Werden Beiträge nicht korrekt eingetragen oder fehlen Angaben, kann das Finanzamt den Steuervorteil nicht vollständig berechnen.
2. Verwechslung von Eigenbeitrag und Zulage
Viele Steuerpflichtige berücksichtigen nur ihre eigenen Einzahlungen – und übersehen, dass auch Zulagen Teil der Berechnung sind.
3. Fehlende oder falsche Zuordnung von Verträgen
Gerade bei mehreren Riester-Verträgen kann es zu Unklarheiten kommen, wenn diese nicht korrekt erfasst werden.
Günstigerprüfung entscheidet über Steuerbonus
Ob sich ein zusätzlicher Steuervorteil ergibt, hängt von der individuellen Situation ab. Das Finanzamt prüft automatisch:
- Wie hoch sind die erhaltenen Zulagen?
- Wie hoch wäre der Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug?
Riester-Beiträge können dabei in der Ansparphase bis zu einer Höhe von 2.100 Euro pro Jahr steuerlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
Liegt der steuerliche Vorteil über den Zulagen, wird die Differenz erstattet. Für viele Riester-Sparer wird der Vertrag erst über die Steuer wirklich wirksam, da sich die Förderung aus Zulagen und Steuerersparnis zusammensetzt.
Riester bleibt steuerlich relevant
Auch wenn die Riester-Rente politisch und im Neugeschäft an Bedeutung verloren hat, spielt sie im Bestand weiterhin eine Rolle – insbesondere im Rahmen der Steuererklärung. Gerade in Jahren mit höherem Einkommen kann sich die steuerliche Förderung stärker auswirken, da ein höherer Steuersatz zu einer größeren Entlastung beim Sonderausgabenabzug führt. Gleichzeitig zeigt sich, dass das System für viele Sparer erklärungsbedürftig bleibt.
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