Rentenberater mit jahrzehntelanger Erfahrung schlägt AlarmChristian Lindner warnt im Tagesspiegel: Rentenbescheide häufig fehlerhaft – wegen fehlender Nachweise und komplexer Rechtslage

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„Man kann sich nicht darauf verlassen, dass der Rentenbescheid richtig ist“,

warnt Christian Lindner im Interview mit dem Tagesspiegel. Der erfahrene Rentenberater aus Dresden, der seit über drei Jahrzehnten im Sozialversicherungsrecht tätig ist, kritisiert die hohe Fehleranfälligkeit bei der Feststellung gesetzlicher Rentenansprüche. Seine Einschätzung basiert auf langjähriger Praxis:

„Von den Bescheiden, die wir kontrollieren, sind rund 40 Prozent falsch.“

Besonders gravierend: Die Fehler gingen fast immer zu Lasten der Rentnerinnen und Rentner, die dadurch weniger Rente erhielten, als ihnen zusteht.

Lindner, ausgebildeter Diplom-Verwaltungswirt und Mitglied im Bundesverband der Rentenberater sowie beim Deutschen Sozialgerichtstag, gehört zu den renommiertesten Experten seines Fachs. Neben seiner rechtsberatenden Tätigkeit ist er auch als Dozent in der Fortbildung von Fachpersonal im Bereich Renten- und Unfallversicherung aktiv.

Komplexität des Rentenrechts überfordert viele – Fehler bleiben unentdeckt

Wie Lindner im Interview erklärt, liegen viele Fehler nicht in falschen Daten, sondern in der fehlerhaften Anwendung komplexer Rechtsvorschriften. Rentnerinnen und Rentner könnten zwar den Versicherungsverlauf und die Meldungen ihrer Arbeitgeber miteinander abgleichen. Doch wenn es um juristisch anspruchsvolle Sachverhalte geht, sei eine Selbstkontrolle kaum möglich: „Solche Fehler entdecken Laien nicht“, stellt Lindner klar. Seine Empfehlung: Im Zweifel professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Fehlende Nachweise – die unterschätzte Fehlerquelle

Ein zentrales Problem sieht Lindner in nicht eingereichten oder vergessenen Nachweisen. Viele Versicherte gingen fälschlich davon aus, dass die Rentenversicherung automatisch alle relevanten Informationen erhalte. Tatsächlich müssen jedoch Schulzeiten, Studienzeiten, Kindererziehungszeiten oder Pflegezeiten aktiv angegeben und belegt werden. Werden diese Zeiträume nicht dokumentiert, führt das oft zu einer niedrigeren Rentenberechnung – ein Fehler, der erst spät oder gar nicht auffällt.

Diese systemischen Schwächen seien nicht Ausdruck behördlicher Willkür, sondern Folge eines hochkomplexen Regelwerks und unzureichender Aufklärung.

Die DRV widerspricht pauschaler Kritik – erkennt aber strukturelle Schwächen

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat in einem aktuellen Faktencheck deutlich Stellung bezogen. Von den im Jahr 2024 ausgestellten rund 2 Millionen Rentenbescheiden seien nur in 0,8 Prozent der Widerspruchsfälletatsächliche Fehler festgestellt worden. Weitere 27,1 Prozent der Bescheide wurden nachgereichtem Material zufolge im Abhilfeverfahren geändert – was laut DRV weniger auf Rechenfehler als auf fehlende Mitwirkung der Versichertenzurückzuführen sei.

Zugleich räumt die Rentenversicherung ein:

„Der Versicherungsverlauf sollte bereits zu diesem Zeitpunkt auf Lücken überprüft werden, da erforderliche Nachweise später eventuell nicht mehr vorliegen oder nur noch schwer zu beschaffen sind.“

Und weiter

„Sollten Fehler bei der Rentenberechnung festgestellt werden oder weitere Unterlagen eingegangen sein, erfolgt die Korrektur von Amts wegen. Ein Antrag ist hierfür nicht notwendig.“

Frühzeitige Prüfung statt teurer Korrektur

Lindner appelliert eindringlich an die Versicherten, ihren Versicherungsverlauf nicht erst bei Rentenantragstellung zu prüfen. Schon ab dem 27. Lebensjahr erhalten Beitragszahler eine erste Renteninformation inklusive Versicherungsverlauf. Spätestens dann sollten sie ihren Datensatz auf Lücken überprüfen und nötige Nachweise zusammentragen. Mithilfe der Kontenklärung können diese frühzeitig eingereicht und erfasst werden – eine Maßnahme, die späteren Ärger vermeidet.

Kontrolle statt Vertrauen

Christian Lindners Warnung ist unmissverständlich: Wer sich blind auf die Richtigkeit des Rentenbescheids verlässt, riskiert jahrelange finanzielle Einbußen. Zwar sieht die DRV die pauschale Kritik als unbegründet an, doch zeigen ihre eigenen Statistiken, dass fehlende Nachweise ein strukturelles Problem darstellen. Das Zusammenspiel aus kompliziertem Rentenrecht, Informationslücken und Mitwirkungspflicht verlangt von den Versicherten aktives Handeln – und in vielen Fällen auch fachliche Unterstützung.


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