Rentenerhöhung ab Juli: Für viele ein Plus – für einige Steuerpflicht
Mit der Rentenerhöhung zum 1. Juli erhalten Millionen Ruheständler mehr Geld. Doch nicht alle profitieren im gleichen Maß: Für rund 73.000 Rentner bringt das Plus auch erstmals eine Steuerpflicht mit sich. Was das für Hinzuverdienstgrenzen, Steuerfreibeträge und die Grundrente bedeutet – zeigt ein Überblick der ARAG.
Seit dem 1. Juli 2025 gilt in ganz Deutschland ein einheitlicher Rentenwert von 40,79 Euro. Das bedeutet ein durchschnittliches Plus von über 66 Euro pro Monat für rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner. Mit insgesamt rund 340 Milliarden Euro an ausgezahlten Renten wurde im letzten Jahr ein neuer Höchstwert erreicht.
Doch nicht alle Ruheständler dürfen sich uneingeschränkt über das Mehr im Portemonnaie freuen. Denn mit der Rentenanpassung steigt bei vielen auch das steuerpflichtige Einkommen – und rund 73.000 Menschen müssen in diesem Jahr erstmals eine Steuererklärung abgeben. Grund ist der überschrittene Grundfreibetrag.
Hinzuverdienst: Viel erlaubt, aber nicht überall steuerfrei
Seit 2023 dürfen sowohl Altersrentner als auch Bezieher vorgezogener Altersrenten unbegrenzt hinzuverdienen – ohne Kürzungen ihrer Rentenzahlungen. Eine Meldepflicht gegenüber der Rentenversicherung besteht in diesen Fällen ebenfalls nicht. Anders sieht es bei Renten wegen Erwerbsminderung aus: Für 2025 liegt die Hinzuverdienstgrenze bei teilweiser Erwerbsminderung bei 39.322,50 Euro, bei voller Erwerbsminderung bei 19.661,25 Euro – und muss gemeldet werden.
Was zum Hinzuverdienst zählt, regelt § 96a Abs. 2 SGB VI. „Als Hinzuverdienst sind Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und vergleichbares Einkommen zu berücksichtigen“, erklären die ARAG-Experten. Pflegeentgelte oder Zahlungen an behinderte Menschen in Werkstätten fallen nicht darunter.
Steuerfreie Nebenjobs und Freibeträge
Wer zur Rente hinzuverdient, wird wie andere Steuerpflichtige behandelt. Das gilt auch für Rentner. Bei einem monatlichen Nebenverdienst bis 556 Euro (Mini-Job) bleibt es jedoch bei einer Pauschalversteuerung von zwei Prozent – und ohne zusätzliche Sozialabgaben. Darüber hinaus gilt der allgemeine Grundfreibetrag von derzeit 11.604 Euro jährlich (Stand 2025). Wird dieser überschritten, ist eine Steuererklärung verpflichtend.
Grundrente: Freiwillige Beiträge außen vor
Die Grundrente soll Menschen mit langer Beitragszeit und geringem Einkommen im Alter zusätzlich unterstützen. Aktuell beträgt sie durchschnittlich 86 Euro pro Monat und erreicht etwa 1,1 Millionen Menschen. Doch freiwillige Beiträge zählen dabei nicht mit:
Wer also in späteren Jahren freiwillig Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat, um seine Rente aufzubessern, hat keinen Anspruch auf die Grundrente. So entschied kürzlich das Bundessozialgericht (Az.: B 5 R 3/24 R). Die Begründung: Pflichtversicherte hätten durch längere und höhere Beitragszahlungen stärker zur Finanzierung der Rentenversicherung beigetragen als freiwillig Versicherte.
Rentencheck per Klick
Viele Menschen wissen laut Umfragen nicht, ob ihre Altersvorsorge später ausreichen wird. Die ARAG empfiehlt, die Digitale Rentenübersicht der Deutschen Rentenversicherung zu nutzen, um eine individuelle Einschätzung über das künftige Alterseinkommen zu erhalten.
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