Hochwasser-Check des GDV als digitales Tool für Vermittlerwebsites

Mit dem kostenlosen Hochwasser-Check des GDV können Vermittler ihren Kunden fundierte Risikoanalysen bieten – direkt auf der eigenen Website. Für GDV-Mitgliedsunternehmen gibt es zusätzlich Individualisierungsmöglichkeiten.

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Hochwasser: Wie gefährdet ist mein Wohnort? Das lässt sich mit dem Hochwasser-Check des GDV ermitteln.Hochwasser: Wie gefährdet ist mein Wohnort? Das lässt sich mit dem Hochwasser-Check des GDV ermitteln.HolgersFotografie / pixabay

Mit Beginn der Starkregen-Saison rückt das Thema Hochwasserschutz wieder stärker in den Fokus – nicht nur für Hausbesitzer, sondern auch für Versicherungsvermittler. Um mehr Aufklärung zu ermöglichen und gleichzeitig Vermittlern ein digitales Beratungsinstrument an die Hand zu geben, stellt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ab sofort den Hochwasser-Check als kostenfreies Online-Tool zur Verfügung.

Das Tool lässt sich unkompliziert auf der eigenen Website einbinden und liefert adressgenau eine individuelle Risikobewertung – unter Berücksichtigung von Flusshochwasser, Starkregen und Rückstau. So können Vermittler ihren Kundinnen und Kunden direkt zeigen, wie groß das Risiko am eigenen Wohnort ist – und den Gesprächseinstieg zur passenden Elementarschadenversicherung vereinfachen.

„Versicherer können mit dem Hochwasser-Check nicht nur einen wertvollen Service bieten, sondern auch ihre Kompetenz im Bereich Naturgefahrenkommunikation unterstreichen“, sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV.

Einfach einbinden – sofort nutzen

Das Tool kann in bestehende Webseiten integriert werden – und ist damit ein nützliches digitales Extra zur Kundeninformation. Den Einbettungs-Link erhalten interessierte Unternehmen direkt beim GDV.

Für GDV-Mitgliedsunternehmen: individuelle Anpassung möglich

GDV-Mitgliedsunternehmen haben darüber hinaus die Möglichkeit, das Tool an das eigene Corporate Design anzupassen – etwa durch eigene Farben oder Texte. Diese Individualisierung ist ausschließlich den Versicherungsunternehmen vorbehalten, nicht aber freien Vermittlern oder Maklerbetrieben.

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