Höhere Krankenkassenbeiträge: Senioren zahlen bis zu 1.120 Euro mehr

Veröffentlichung: 28.02.2025, 11:02 Uhr - Lesezeit 3 Minuten

Ab März müssen viele Rentnerinnen und Rentner tiefer in die Tasche greifen: Die gestiegenen Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen führen dazu, dass Senioren jährlich bis zu 1.120 Euro mehr zahlen müssen. Dies geht aus einer aktuellen Analyse des Vergleichsportals Verivox hervor.

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Ab März müssen viele Rentnerinnen und Rentner tiefer in die Tasche greifen.Ab März müssen viele Rentnerinnen und Rentner tiefer in die Tasche greifen.sabinevanerp / pixabay

Doppelte Belastung durch Zusatzbeiträge und höhere Beitragsbemessungsgrenze

Zum Jahreswechsel sind die Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung erneut gestiegen – in der Spitze um 2,40 Prozentpunkte. Während Erwerbstätige diese Erhöhung bereits seit Januar spüren, greift die Anpassung für Rentner erst ab März. Zudem wurde die Beitragsbemessungsgrenze von 62.100 Euro auf 66.150 Euro angehoben. Wer über diesem Wert liegt, muss künftig bis zu 1.120 Euro mehr pro Jahr zahlen.

Standardrentner zahlen bis zu 255 Euro mehr

Senioren mit einer Standardrente von derzeit 1.769,40 Euro monatlich müssen aufgrund der Beitragserhöhungen mit bis zu 255 Euro zusätzlichen Kosten im Jahr rechnen. „Die steigenden Kosten für die Krankenversicherung stellen für viele Senioren eine zunehmende Belastung dar“, erklärt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH.

Sonderkündigungsrecht: Wechsel kann bis zu 847 Euro sparen

Ein Krankenkassenwechsel kann helfen, die Mehrbelastung zu reduzieren. Bei den bundesweit geöffneten Krankenkassen liegt der Zusatzbeitrag derzeit zwischen 1,84 und 4,40 Prozent. Ein Wechsel von einer teuren zu einer günstigeren Krankenkasse kann Rentnern mit Standardrente eine Ersparnis von bis zu 272 Euro pro Jahr bringen, für Versicherte über der Beitragsbemessungsgrenze sind Einsparungen von bis zu 847 Euro jährlich möglich. „Versicherte haben bei einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht“, betont Schütz. Ein Wechsel erfordert keine Abstriche bei den gesetzlichen Kassenleistungen, da rund 95 Prozent der Leistungen gesetzlich festgeschrieben sind.

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