Verbraucherschützer kritisieren Restschuldversicherungen: Hohe Kosten und eingeschränkte Leistungen

Veröffentlichung: 25.01.2025, 21:01 Uhr - Lesezeit 6 Minuten

Restschuldversicherungen, die Kreditnehmer vor Zahlungsausfällen schützen sollen, stehen weiterhin in der Kritik der Verbraucherzentralen. Die Policen gelten als teuer, intransparent und bieten nur begrenzten Schutz im Versicherungsfall. Seit Januar 2025 greifen strengere gesetzliche Vorgaben, die den Abschluss solcher Versicherungen verbraucherfreundlicher gestalten sollen.

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Trotz der hohen Kosten bieten Restschuldversicherungen oft nur einen begrenzten Schutz.Trotz der hohen Kosten bieten Restschuldversicherungen oft nur einen begrenzten Schutz.Foto: Adobestock

Teure Absicherung mit fragwürdigem Nutzen

Restschuldversicherungen werden häufig in Verbindung mit Krediten angeboten, beispielsweise bei Banken, Autohäusern oder Möbelmärkten. Ziel der Versicherung ist es, die Kreditraten im Falle von Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod zu übernehmen. Die Verbraucherzentrale NRW kritisiert jedoch, dass diese Policen meist überteuert sind und den Kreditnehmer nur unzureichend absichern.

Ein Hauptproblem sind die hohen Kosten, die durch Vermittlungsprovisionen der Anbieter weiter steigen. Diese werden oft als Einmalbetrag in die Kreditsumme integriert, was die Zinsbelastung zusätzlich erhöht. Vielen Verbrauchern ist nicht bewusst, wie stark sich die Restschuldversicherung auf die Gesamtkosten des Kredits auswirkt.

Seit Januar 2025: Abschluss nur mit Bedenkzeit

Mit der Neuregelung, die seit dem 1. Januar 2025 gilt, dürfen Restschuldversicherungen nicht mehr zeitgleich mit dem Kreditvertrag abgeschlossen werden. Zwischen dem Kreditabschluss und dem Versicherungsvertrag muss eine Bedenkzeit von mindestens sieben Tagen liegen.

Zudem sind vorgefertigte Verträge, die nur noch unterschrieben werden müssen, verboten. Kreditnehmer müssen nach Ablauf der Frist aktiv eine neue Vertragserklärung abgeben. Ein Verstoß gegen diese Regel macht den Versicherungsvertrag ungültig. Mit dieser Maßnahme will der Gesetzgeber sicherstellen, dass Verbraucher die Möglichkeit haben, die Versicherungsbedingungen gründlich zu prüfen, bevor sie sich entscheiden.

Eingeschränkte Leistungen und zahlreiche Klauseln

Trotz der hohen Kosten bieten Restschuldversicherungen oft nur einen begrenzten Schutz. Die Verträge enthalten häufig Ausschlussklauseln, Karenzzeiten und Wartezeiten, die den Versicherungsschutz erheblich einschränken. Typische Beispiele sind:

  • Kurze Leistungsdauer: In der Regel werden Kreditraten maximal für 12 Monate übernommen.
  • Einschränkungen bei Arbeitslosigkeit: Nur unbefristete Arbeitsverträge sind häufig abgesichert
  • Ausschluss von Vorerkrankungen: Psychische Erkrankungen oder bereits bekannte gesundheitliche Probleme sind oft nicht versichert
  • Deckelung von Leistungen: Es gibt maximale Auszahlungssummen oder zeitliche Begrenzungen, etwa bei Scheidungsrisiken.

Eine Untersuchung der Finanzaufsicht BaFin zeigt zudem, dass viele Versicherer Leistungsanträge ablehnen. Besonders im Bereich Arbeitslosigkeit lag die Ablehnungsquote je nach Anbieter zwischen 20 und 66 Prozent.

Alternativen zur Restschuldversicherung

Verbraucherschützer empfehlen, alternative Absicherungen in Betracht zu ziehen, die oft kostengünstiger und flexibler sind. Dazu gehören:

  • Risikolebensversicherung: Diese schützt Angehörige im Todesfall und ist günstiger als eine Restschuldversicherung.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Sie bietet umfassenden Schutz bei Arbeitsunfähigkeit und sichert die eigene Arbeitskraft langfristig ab.
  • Gesetzliche Arbeitslosenversicherung: Sie bietet einen Basisschutz bei Jobverlust und ist bereits verpflichtend für die meisten Arbeitnehmer.

Diese Alternativen sind nicht an einen Kredit gekoppelt und ermöglichen eine individuellere Absicherung.

Möglichkeiten zur Kündigung bestehender Verträge

Für Kreditnehmer, die bereits eine Restschuldversicherung abgeschlossen haben, bestehen verschiedene Optionen, den Vertrag zu beenden. Innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss können Verbraucher von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, kann der Vertrag auch nach Ablauf dieser Frist widerrufen werden.

Eine ordentliche Kündigung ist ebenfalls möglich, jedoch sind die vertraglich vereinbarten Fristen zu beachten. Bei einer Umschuldung endet die Restschuldversicherung nicht automatisch. Sie muss separat gekündigt werden.

Kritische Prüfung ist entscheidend

Obwohl die neue gesetzliche Regelung seit Januar 2025 mehr Transparenz bringt, bleiben Restschuldversicherungen ein umstrittenes Produkt. Verbraucher sollten vor dem Abschluss Alternativen prüfen und sich nicht zu einer schnellen Entscheidung drängen lassen. Unabhängige Beratungsstellen, wie die Verbraucherzentralen, bieten Unterstützung, um eine passende und kosteneffiziente Absicherung zu finden.


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