Die Risikolebensversicherung ist ein zentraler Baustein für die finanzielle Absicherung von Hinterbliebenen. Bianca Boss, Vorständin des BdV, erläutert, worauf es bei der Wahl der Versicherungssumme, Vertragsgestaltung und Gesundheitsfragen ankommt.
Eine Risikolebensversicherung schützt Hinterbliebene im Todesfall der versicherten Person vor finanziellen Belastungen. Besonders junge Familien und Haushalte mit Alleinverdienern sollten frühzeitig über eine Absicherung nachdenken, betont Bianca Boss, Vorständin des Bund der Versicherten (BdV): „Junge Familien mit kleinen Kindern und Alleinverdiener-Haushalte sollten sich frühzeitig Gedanken über eine Risikolebensversicherung machen, um ihre Familie im Falle eines Todes finanziell abzusichern.“ Auch zur Absicherung von Immobiliendarlehen ist diese Versicherungsform unerlässlich.
Damit der Versicherungsschutz bedarfsgerecht ist, sind bei Abschluss mehrere Punkte zu beachten:
- Versicherungssumme und Laufzeit: Die Summe sollte so bemessen sein, dass finanzielle Verpflichtungen wie Kredite oder laufende Kosten über die gewünschte Zeit gedeckt sind. Entscheidend ist, wie lange die Hinterbliebenen wirtschaftlich abhängig bleiben. „Dabei sollte man sich fragen, über welche Laufzeit und Höhe ein Darlehen abgesichert werden soll und welche Art der Ausbildung die Kinder machen werden und wann diese voraussichtlich abgeschlossen sein wird“, erklärt Boss.
- Gesundheitsfragen vollständig beantworten: Versicherer stellen detaillierte Fragen zum Gesundheitszustand oder zu Hobbys mit erhöhtem Risiko. Diese sollten wahrheitsgemäß beantwortet werden. Zur Unterstützung empfiehlt Boss, sich ärztlich beraten zu lassen und Unterlagen wie die Krankenakte oder eine Patientenquittung bei der Krankenkasse anzufordern. Bei Vorerkrankungen ist eine anonymisierte Risikovoranfrage über einen spezialisierten Versicherungsberater ratsam.
- Steuervorteile durch Vertragsgestaltung: Mit einer sogenannten „Über-Kreuz-Versicherung“ lässt sich Erbschaftssteuer vermeiden. In diesem Fall wird jeder Partner Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter der jeweils anderen Person. „Bei dieser Gestaltung muss die Todesfallleistung nicht versteuert werden, weil der Versicherungsnehmer beziehungsweise die Versicherungsnehmerin zugleich bezugsberechtigte Person ist“, so Boss.
Warnung vor Restschuldversicherungen
Von Restschuld- oder Ratenschutzversicherungen, die Banken häufig bei der Kreditaufnahme anbieten, rät Boss entschieden ab: „Diese Verträge sichern zwar – wie eine Risikolebensversicherung – auch den Fall des Todes ab, sind aber massiv überteuert und auch wegen weiterer Lücken im Versicherungsschutz in keinem Fall als Absicherung zu empfehlen.“
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