Lebensversicherung führt Beschwerde-Statistik an
Der Versicherungsombudsmann e. V. hat seinen Tätigkeitsbericht zur Streitbeilegung vorgelegt. Insgesamt 21.548 Beschwerden wurden im Jahr 2024 bearbeitet. Dabei fällt auf: Beschwerden über Versicherungsvermittler sind mit 334 Fällen gering und zeigen kaum Veränderungen zu den Vorjahren.
Bereits seit 2001 gibt es den Ombudsmann für Versicherungen, eine Schlichtungsstelle der Versicherungswirtschaft in Berlin. Im April 2024 übernahm Dr. Sibylle Kessal-Wulf dieses Amt und stellte nun ihren ersten Tätigkeitsbericht vor. Demnach kam es in folgenden Sparten am häufigsten zu Beschwerden:
Verglichen mit den Vorjahren bleibt die Anzahl der Beschwerden relativ stabil. Besonders die Lebensversicherung dominiert weiterhin die Statistik. Beschwerden über Berufsunfähigkeitsversicherungen und Vermittler fallen vergleichsweise gering aus. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit betrug knapp 69 Tage, bei Beschwerden über Vermittler etwa 54 Tage.
Betrachtet man ausschließlich jene Beschwerden, die Vermittlern zugeordnet wurden, ergibt sich folgende Verteilung auf Sparten:
- Lebensversicherung: 79 Beschwerden
- Berufsunfähigkeitsversicherung: 16 Beschwerden
- Gebäudeversicherung: 38 Beschwerden
- Rechtsschutzversicherung: 28 Beschwerden
- Hausratversicherung: 11 Beschwerden
Formale Hürden führen zur Ablehnung
Die Streitschlichtungsstelle verfolgt nicht jede Beschwerde weiter. Die häufigsten Gründe, die Verfahrens-Durchführung abzulehnen, waren laut Tätigkeitsbericht 2024:
- Fehlende Weiterverfolgung durch den Beschwerdeführer: 1.460 Fälle
- Versicherer nicht Mitglied des Vereins: 578 Fälle
- Anspruch betrifft private Kranken- oder Pflegeversicherung: 1.065 Fälle
- Kein eigener versicherungsvertraglicher Anspruch: 1.242 Fälle
- Zulässiger Beschwerdewert überschritten: 155 Fälle
- Fehlende Anspruchsanmeldung beim Beschwerdegegner: 323 Fälle
- Streitigkeit bereits beigelegt: 114 Fälle
Insgesamt wurden 4.337 Fälle abgelehnt.
Die zulässigen Verfahren beim Versicherungsombudsmann endeten 2024 mehrheitlich auf folgende Weise:
- Abhilfe durch den Beschwerdegegner: 4.438 Fälle
- Entscheidung/Empfehlung gemäß Verfahrensordnung: 6.599 Fälle
- Vergleich zwischen den Parteien: 895 Fälle
- Rücknahme durch den Beschwerdeführer: 1.410 Fälle
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