DORA: Versicherer fordern Klarheit zur EU-Cyberabwehr-Verordnung
Ab dem 17. Januar 2025 greift die DORA-Verordnung der EU, um Finanzdienstleister besser vor Cyberbedrohungen zu schützen. Während die Versicherungsbranche bereits wichtige Anpassungen vorgenommen hat, fordert der GDV präzisere Vorgaben, insbesondere für Drittparteienrisiken.
Ab dem 17. Januar 2025 tritt der Digital Operational Resilience Act (DORA) der Europäischen Union in Kraft. Ziel der Verordnung ist es, die Widerstandsfähigkeit von Finanzunternehmen und Versicherern gegen Cyberbedrohungen und Betriebsstörungen zu stärken. Dabei müssen Versicherer ein umfassendes IKT-Risikomanagement etablieren, Resilienzstrategien entwickeln, Sicherheitsrichtlinien dokumentieren und Notfallpläne vorhalten.
Die neuen Regelungen fordern nicht nur technische Anpassungen, sondern auch ein Umdenken im Umgang mit Risiken durch Drittanbieter. Regelmäßige Prüfungen sollen sicherstellen, dass sowohl externe Angriffe als auch interne IT-Störungen bewältigt werden können. DORA ist ein wesentlicher Schritt, um die digitale Sicherheit in der Versicherungs- und Finanzbranche zu verbessern.
GDV: Versicherer sehen sich vorbereitet, fordern jedoch Klarheit
Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat die Branche in den vergangenen Monaten umfassende Vorbereitungen getroffen. „Die deutschen Versicherer haben ihre Prozesse binnen kürzester Zeit an die bekannten Vorgaben angepasst“, betont Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV. Dennoch bleiben wesentliche Fragen ungeklärt, insbesondere zur Vertragsgestaltung mit IT-Dienstleistern und Subunternehmern.
Ein zentraler Punkt ist das Management von Drittparteienrisiken. Unternehmen müssen nicht nur interne Risiken, sondern auch Gefahren durch externe Dienstleister und deren Subunternehmer berücksichtigen. Der GDV fordert, dass die noch ausstehenden Vorgaben zur Unterauftragsvergabe zügig finalisiert werden. „Ohne klare Regelungen bleibt das Vertragsmanagement ein Unsicherheitsfaktor“, so Asmussen.
Kontrolle kritischer IKT-Dienstleister
Ein weiterer Aspekt der Verordnung ist die Überwachung kritischer IT-Dienstleister, die für den Finanzsektor von besonderer Bedeutung sind. Während in der Vergangenheit die Finanzunternehmen selbst für deren Kontrolle zuständig waren, sollen diese Aufgaben künftig teilweise von europäischen Aufsichtsbehörden übernommen werden. Der GDV begrüßt diesen Schritt, fordert jedoch mehr Transparenz: „Die Ergebnisse der behördlichen Überwachung sollten den betroffenen Finanzunternehmen zugänglich gemacht werden, um die Zusammenarbeit zu verbessern“, erklärt Asmussen.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Gesetz zu Geldautomatensprengungen im Bundestag: Versicherer fordern schnelle Umsetzung
Phantomfrachtführer verursachen Millionenschäden: Transportversicherer warnen vor digitalem Identitätsbetrug
Cyber-Sicherheit: Trügerische Selbstwahrnehmung im Mittelstand
Naturgefahrenschäden 2025: GDV warnt trotz Rückgang vor wachsendem Extremwetter-Risiko
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
KI-Risiken im Finanzsektor: 59 Prozent der Datenverstöße betreffen regulierte Daten
Hybride Angriffe: Bevölkerung sieht Deutschland nur mäßig vorbereitet
Cyberversicherung im Wandel: Vom Schadenersatz zur aktiven Risikoprävention
Warum immer mehr Unternehmen bei Cyberangriffen kein Lösegeld zahlen
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.














