Viele Selbstständige in Deutschland sind nicht automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert. Dabei bietet die DRV eine Option zur Pflichtversicherung – mit Vorteilen für Alter, Erwerbsminderung und mehr.
Während bestimmte Berufsgruppen wie freiberufliche Hebammen, Publizisten oder Küstenschiffer gesetzlich zur Rentenversicherung verpflichtet sind, gilt das für die meisten Selbstständigen nicht. Für sie besteht jedoch eine Option: Innerhalb von fünf Jahren nach ihrer Existenzgründung können sie eine Pflichtversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantragen.
Vielfältige Leistungen bei Pflichtversicherung
Selbstständige, die sich für die Rentenversicherungspflicht entscheiden, profitieren von einem umfassenden Leistungspaket:
- Absicherung im Alter und Todesfall
- Anspruch auf Rehabilitation
- Rente wegen Erwerbsminderung
Darüber hinaus können pflichtversicherte Selbstständige Zulagen zur Riester-Rente beantragen, was zusätzliche finanzielle Vorteile bietet.
Rentenbeiträge: Regelbeitrag oder einkommensabhängig
Der Rentenbeitrag richtet sich nach dem sogenannten Regelbeitrag, der auf der jährlich angepassten Bezugsgröße basiert. Im Jahr 2025 beträgt der Regelbeitrag 696,57 Euro pro Monat. Für Existenzgründer gilt in den ersten drei Kalenderjahren nach der Gründung der halbe Regelbeitrag – 348,29 Euro monatlich. Alternativ können Selbstständige auch einkommensgerechte Beiträge zahlen, die 18,6 Prozent vom Gewinn betragen.
Für Künstler und Publizisten übernimmt die Künstlersozialkasse die Hälfte der Beiträge, was die finanzielle Belastung erheblich reduziert.
Hintergrund: Eine seit Jahren verschleppte Reform
Die Möglichkeit zur freiwilligen Pflichtversicherung ist eine Alternative zur immer wieder diskutierten Altersvorsorgepflicht für Selbstständige. Diese politische Forderung wird seit rund einem Jahrzehnt erhoben, jedoch regelmäßig vertagt. Angesichts der wachsenden Zahl von Selbstständigen ohne ausreichende Altersvorsorge bleibt diese Reform ein drängendes Thema.
Die freiwillige Pflichtversicherung der DRV bietet eine wichtige Option, dennoch bleibt eine verpflichtende Absicherung für alle Selbstständigen eine offene Baustelle in der politischen Agenda.
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