Änderungen in der Rentenversicherung 2025 – Was sich für Versicherte ändert

Veröffentlichung: 18.12.2024, 09:12 Uhr - Lesezeit 3 Minuten

In der gesetzlichen Rentenversicherung treten zum 1. Januar 2025 zahlreiche Änderungen in Kraft. Neben stabilen Beitragssätzen und neuen Hinzuverdienstgrenzen gibt es höhere Beitragsbemessungsgrenzen, steigende Minijob-Grenzen und Anpassungen bei der freiwilligen Versicherung.

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Die Deutsche Rentenversicherung Bund informiert über wichtige Änderungen, die ab Januar 2025 für Versicherte gelten.

  • Beitragssatz bleibt stabil
    Zum achten Mal in Folge bleibt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bei 18,6 Prozent. Auch die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile ändern sich nicht.
  • Höhere Hinzuverdienstgrenzen
    Für Renten wegen Erwerbsminderung steigen die Hinzuverdienstgrenzen deutlich: Bei voller Erwerbsminderung sind bis zu 19.661 Euro jährlich möglich, bei teilweiser Erwerbsminderung liegt die Grenze bei 39.322 Euro.
  • Altersgrenzen und Abschläge
    Die Regelaltersgrenze wird weiterhin schrittweise auf 67 Jahre angehoben. 1960 Geborene erreichen ihre reguläre Altersgrenze mit 66 Jahren und 4 Monaten. Für die Rente für langjährig Versicherte steigt der Abschlag bei einem Rentenbeginn mit 63 Jahren auf 13,2 Prozent.
  • Beitragsbemessungsgrenzen vereinheitlicht
    Erstmals fallen die Unterschiede zwischen alten und neuen Bundesländern weg. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt ab 2025 einheitlich bei 8.050 Euro monatlich, während die Bezugsgröße auf 3.745 Euro steigt.
  • Freiwillige Versicherung
    Der Mindestbeitrag erhöht sich auf 103,42 Euro pro Monat, während der Höchstbeitrag bei 1.497,30 Euro liegt. Freiwillige Beiträge können weiter genutzt werden, um Rentenansprüche zu erhöhen.
  • Steueranteil für Neurentner steigt
    Wer 2025 in den Ruhestand geht, muss einen höheren Anteil der Rente versteuern. Der steuerpflichtige Anteil steigt auf 83,5 Prozent. Bestandsrenten bleiben unberührt.
  • Beitragssatz für Kranken- und Pflegeversicherung
    Geplant ist eine Erhöhung des Beitragssatzes für die Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte. Auch die Zusatzbeiträge in der Krankenversicherung könnten steigen, abhängig von den Krankenkassen.
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