2025: Was sich für Kranken-, Wohngebäude- und Kfz-Versicherungen ändert
Der Bund der Versicherten (BdV) informiert über die wichtigsten Neuerungen im Versicherungsbereich für 2025. Betroffen sind die Krankenversicherung, die Wohngebäudeversicherung und die Kfz-Versicherung.
Auch 2025 kommen auf Versicherte einige Änderungen zu. Zwar sind zentrale Reformprojekte wie die private Altersvorsorge ins Stocken geraten, dennoch stehen konkrete Anpassungen etwa in der Krankenversicherung, der Wohngebäudeversicherung und der Kfz-Versicherung fest. Der Bund der Versicherten (BdV) fasst die wichtigsten Punkte zusammen.
Krankenversicherung: Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) um 6,5 Prozent auf 73.800 Euro angehoben (2024: 69.300 Euro). Liegt das Bruttojahreseinkommen darunter, bleiben Arbeitnehmer weiterhin pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Bei Überschreiten dieser Grenze können sie in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln.
„Die PKV lohnt sich meist nur für Beihilfeberechtigte wie Verbeamtete, die nur den nicht durch Beihilfe abgedeckten Anteil versichern müssen“, erklärt Bianca Boss, Vorständin des BdV. „Für andere ist die PKV meist nur bei dauerhaft hohen Einkommen sinnvoll, da die Beiträge mit zunehmendem Alter steigen.“
Wohngebäudeversicherung: Höhere Prämien durch Baupreisindex
Im kommenden Jahr erhöht sich der Baupreisindex für Wohngebäude auf 21,924 – ein Plus von knapp neun Prozent gegenüber 2024. Diese Erhöhung wirkt sich direkt auf die Prämien in der Wohngebäudeversicherung aus, da die meisten Verträge zum gleitenden Neuwert abgeschlossen werden.
„Der Neuwert eines Gebäudes wird durch den Baupreisindex und weitere Faktoren berechnet. Steigt der Index, steigt auch die Versicherungssumme – und damit die Prämie“, erläutert Boss. Der gleitende Neuwertfaktor, der die Prämienberechnung ergänzt, wird zu 80 Prozent durch den Baupreisindex und zu 20 Prozent durch den Tariflohnindex beeinflusst.
Kfz-Versicherung: Neue Regional- und Typklassen
Auch bei der Kfz-Versicherung gibt es Veränderungen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat neue Regional- und Typklassen für 2025 veröffentlicht. Diese Klassen haben großen Einfluss auf die Höhe der Versicherungsbeiträge: Je niedriger die Einstufung, desto günstiger ist der Beitrag.
Laut GDV-Erhebung steigen die Regionalklassen für 4,7 Millionen Autofahrerinnen und Autofahrer in 49 Bezirken. Für genauso viele Versicherte sinkt die Einstufung. Bei den Typklassen, die die Fahrzeugmodelle berücksichtigen, erhalten rund 7,1 Millionen Autofahrer eine höhere Einstufung, während 5,1 Millionen von niedrigeren Typklassen profitieren.
„Die Einstufung in Regional- oder Typklassen beeinflusst den Versicherungsbeitrag, doch sie ist nur einer von vielen Faktoren“, betont Boss. Versicherte können ihre individuelle Einstufung auf der Website des GDV abfragen.
Ausblick:
Trotz der aktuellen politischen Ungewissheit setzt sich der BdV weiterhin für die Interessen der Versicherten ein. „Wir können nicht in die Glaskugel schauen. Aber unabhängig davon, wie die neue Regierung aussehen wird, werden wir uns auch 2025 für die Versicherten starkmachen“, verspricht Bianca Boss.
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