Bei vielen Beschäftigten sorgt die jährliche Sonderzahlung zum Jahresende für Freude, doch spätestens beim Blick auf die Abzüge stellt sich die Frage, ob das Weihnachtsgeld wirklich einen finanziellen Gewinn darstellt oder ob die Steuerlast die festliche Stimmung trübt. Auf was es ankommt, stellt Benjamin Bhatti, Geschäftsführer der bhatti.pro Steuerberatungsgesellschaft mbH, im Gastbeitrag vor.
Nach wie vor entpuppt sich das Weihnachtsgeld für viele Arbeitnehmer als eine willkommene finanzielle Unterstützung in der Vorweihnachtszeit, doch die steuerliche Behandlung dieser Sonderzahlung sorgt oftmals eher für gemischte Gefühle. Auf den ersten Blick wirkt das Weihnachtsgeld wie ein Segen: Es hilft, zusätzliche Ausgaben rund um das Fest zu decken, sei es für Geschenke, festliche Mahlzeiten oder Winterkleidung. Zudem empfinden viele diese Zahlung als Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung durch den Arbeitgeber. Doch der steuerliche Aspekt kann die Freude etwas trüben: Das Weihnachtsgeld erhöht das zu versteuernde Einkommen und unterliegt wie das normale Gehalt dem Einkommensteuersatz, der je nach Höhe der Zahlung sogar in einen höheren Steuerbereich führen kann. Ein erheblicher Teil des zusätzlichen Betrags fließt also direkt an das Finanzamt. In der Praxis führt dies oft dazu, dass das Weihnachtsgeld – statt das Konto merklich zu füllen – deutlich abgeschmolzen beim Arbeitnehmer ankommt.
Steuerlast möglichst gering halten
Besonders bei höheren Sonderzahlungen entsteht schnell der Eindruck, dass der Staat übermäßig am zusätzlichen Gehalt mitverdient. Dennoch kann das Weihnachtsgeld aus steuerlicher Sicht auch ein Vorteil sein, wenn sich Beschäftigte mit den individuellen Möglichkeiten zur Steueroptimierung auseinandersetzen. Wer zum Beispiel die Sonderzahlung nutzt, um bestimmte Ausgaben für Werbungskosten, Extraausgaben oder außergewöhnliche Belastungen vor Jahresende zu tätigen, senkt so seine steuerliche Belastung im laufenden Jahr effektiv. Auch private Ausgaben, wie etwa für Krankheitskosten, Pflegeaufwendungen oder bestimmte Versicherungen, können steuerlich absetzbar sein und helfen, das Gesamteinkommen zu mindern. Das Weihnachtsgeld lässt sich also strategisch für solche Ausgaben nutzen, um die Steuerlast zu reduzieren. Ebenso kann es sich lohnen, den Bonus steuerfrei in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) zu investieren, wie beispielsweise in eine Direktversicherung oder Pensionskasse. Solche Zahlungen sind meist bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei, sodass das Weihnachtsgeld direkt in den Aufbau der Altersvorsorge fließt, ohne dass sofort eine Versteuerung anfällt. Für regelmäßig anfallende Kosten, etwa für den Arbeitsweg oder andere Berufsausgaben, beantragen Arbeitnehmer im besten Fall einen Lohnsteuerfreibetrag. Damit verringert sich bereits im laufenden Jahr das steuerpflichtige Einkommen, sodass auch das Weihnachtsgeld weniger stark besteuert wird. Manche Unternehmen willigen zudem ein, den Bonus auf mehrere Monate zu verteilen, was den Progressionseffekt mildern kann. Denn wenn die Sonderzahlung zum normalen Gehalt hinzukommt, rutscht das Einkommen oft in eine höhere Steuerprogression, was die Abzüge steigen lässt. Auch bietet das Weihnachtsgeld Arbeitgebern eine Möglichkeit, Mitarbeitern Wertschätzung zu zeigen und ihre Motivation zu steigern, was sich langfristig auch für das Unternehmen positiv auswirkt. Aus diesen Gründen lohnt sich das Weihnachtsgeld – wenn es zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Entgelt gezahlt wird – für den Arbeitnehmer immer, auch wenn es nicht vollständig bei ihm ankommt. Aus Arbeitgebersicht lohnt es sich daher andere Zahlungen zu präferieren. Noch bis Ende 2024 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten beispielweise eine steuer- und abgabenfreie Inflationsprämie bis zu einem Betrag von 3.000 Euro gewähren.
Über den Autor:
Benjamin Bhatti ist Gründer und Geschäftsführer der bhatti.pro Steuerberatungsgesellschaft mbH. Sein Lebensweg führte ihn von einem jungen Multiunternehmer zu einem engagierten Auszubildenden, einem eifrigen Studenten und schließlich zu einem leidenschaftlichen Steuerberater. Sein Portfolio umfasst dabei vielfältige Engagements in der Geschäftswelt, darunter Investitionen in die Steuerberatung, Immobilienwirtschaft, Telemarketing, IT-Branche (Komplettlösungen) und Softwareforschung sowie -entwicklung. Diese breite Erfahrung ermöglicht es ihm, Probleme aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten und innovative Lösungen zu finden. Seine Leidenschaft für Herausforderungen und seine Ambitionen spiegeln sich zudem in seiner Vision wider: Benjamin Bhatti möchte die Steuerberatung in jeder Hinsicht neu definieren. Mit seinem Start-up buchhalter.pro hat er sich das Ziel gesetzt, das Kerngeschäft der Steuerberatung zu revolutionieren.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Neue Regierung: Was die GroKo bei der Steuer ändern will
Die Steuerpläne der möglichen Koalitionspartner stehen auf dem Prüfstand: Im Gast-Kommentar analysiert Benjamin Bhatti, Geschäftsführer der bhatti.pro Steuerberatungsgesellschaft mbH, die steuerpolitischen Vorhaben der Parteien und bewertet sie aus wirtschaftlicher und politischer Perspektive.
Gehaltscheck 2025: Durchschnittsgehalt in Deutschland erstmals über 50.000 Euro
Der Gehaltscheck 2025 der Arbeitgeber-Vergleichsplattform kununu liefert Einblicke in den deutschen Arbeitsmarkt: So stieg das Durchschnittsgehalt auf 50.239 Euro, während regionale und geschlechtsspezifische Unterschiede bestehen bleiben.
Führungskräfte sind gefordert und teilweise überfordert
Eine Online-Befragung des IFIDZ, Wiesbaden, ergab: Am stärksten beschäftigen Führungskräfte aktuell neben operativen Aufgaben die Fragen, wie bleibe ich selbst auf Dauer leistungsfähig und wie halte ich die Mitarbeitermotivation hoch.
Mit fünf Tipps zur vielversprechenden Steuererklärung
Die Steuererklärung ist für die meisten eine ungeliebte Pflicht. Vielen erscheint sie zu kompliziert oder undurchsichtig. Laut der Zahlen des Statistischen Bundesamtes aus 2022, haben über 11 Millionen Berufstätige erst gar keine Steuererklärung eingereicht. Mit der richtigen Herangehensweise muss der Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung nicht ignoriert werden.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Steuerfreie Zuschläge: Was sich bei Überstunden ändert
Mehr Netto durch Mehrarbeit? Die Bundesregierung plant steuerfreie Überstundenzuschläge. Doch was bedeutet das konkret – und wo lauern Risiken?
Rentenplus mit Nebenwirkung? Steuerfragen rund um die Erhöhung ab Juli 2025
Mehr Rente ab Juli – aber auch mehr Steuern? Wer jetzt zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, welche individuellen Faktoren entscheidend sind und warum viele Ruheständler trotzdem nichts ans Finanzamt zahlen müssen.
Steuerbonus für energetische Sanierungen
Wer seine eigenen vier Wände energetisch saniert, kann beim Finanzamt kräftig sparen – bis zu 40.000 Euro Steuerbonus sind drin. Doch Vorsicht: Ab 2025 gelten neue Vorgaben für die Bescheinigung der Maßnahmen. Die VLH erklärt, was Hausbesitzer jetzt wissen müssen.
Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses: Neue Vorgaben für die Bestätigung ausländischer USt-IdNrn.
Ab Juli 2025 gilt: Bestätigungen ausländischer USt-IdNrn. nur noch online – Das BMF verpflichtet Unternehmen zur ausschließlichen Nutzung der digitalen Abfrage beim BZSt. Die Änderung des Abschnitts 18e.1 UStAE zielt auf mehr Einheitlichkeit und Effizienz im Umsatzsteuerverfahren.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.