Fondsrente der BarmeniaGothaer: 'Eins, zwei, drei, im Sauseschritt eilt die Zeit, wir eilen mit'Denn manchmal kommt es anders und zweitens als man denkt

Veröffentlichung: 07.11.2024, 05:11 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

Eine Erkrankung, eine Trennung vom Ehepartner oder Lebensgefährten, ein Verlust des Arbeitsplatzes oder eine Investition in eine Immobilie können eine Neuordnung der Lebensplanung und akuten Finanzbedarf zur Folge haben. Der Versicherungsnehmer kann aus seiner fondsgebundenen Rentenversicherung einmalig oder über einen Entnahmeplan Kapital entnehmen. Die Voraussetzungen für eine Kapitalentnahme und die Einrichtung eines Entnahmeplans hat der Versicherer sehr schlank geregelt. So muss bei einem Entnahmeplan eine monatliche Auszahlung von mindestens 500 Euro vereinbart werden. Im Versicherungsvertrag muss sowohl im Fall einer Einmalentnahme als auch bei der Wahl eines Entnahmeplans immer ein Anlagevermögen in Höhe eines Jahresbeitrags, mindestens ab 1.000 Euro, verbleiben.

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Die Gebühren für eine einmalige Kapitalentnahme und die Einrichtung eines Entnahmeplans hat der Versicherer sehr kundenfreundlich geregelt. Im Fall einer Entnahme muss eine Gebühr in Höhe von einem Prozent des entnommenen Betrags, jedoch maximal 25 Euro entrichtet werden. Für die Einrichtung eines Entnahmeplans werden einmalig 25 Euro berechnet.

Wann geht der Kunde in den Ruhestand?

Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Intensivpatientin, deren Überleben nur mit hohen Subventionszahlungen aus dem deutschen Bundeshaushalt gesichert werden kann. Die Bundesregierung versichert redundant, dass die von Experten geforderte Anhebung der Regelaltersgrenze auf das 69. Lebensjahr nicht zur Diskussion steht. Tatsache ist aber, dass die steigende Lebenserwartung und ein seit dem Jahr 1972 durchgängig dokumentierter Geburtenunterschuss die umlagefinanzierte Rentenversicherung zunehmend mehr belasten. Auch wenn eine Anhebung der Regelaltersgrenze in der aktuellen Legislaturperiode voraussichtlich nicht beschlossen wird, ist das Gespenst einer verlängerten Lebensarbeitszeit noch lange nicht gebannt.

Vermittler und Kunden sollten bei der Einrichtung eines privaten Altersvorsorgevertrages vorausschauend die optionale Anpassung der Vertragslaufzeit an eine veränderte Regelaltersgrenze im Blick haben. Führende Lebensversicherer räumen eine Verlängerung der Vertragslaufzeit für diesen Fall ein. Allerdings sollte für den Fall einer Verlängerung – oder auch einer Verkürzung – der Vertragslaufzeit die Änderung des garantierten Rentenfaktors verbindlich geregelt werden.

Eine Forderung, der der neue Tarif der BarmeniaGothaer mit einem flexiblen Rentenbeginn Rechnung trägt. So kann der Versicherungsnehmer den Rentenbeginn um bis zu sechs Jahre vorverlegen oder um bis zu 15 Jahre bis maximal zum 80. Lebensjahr bei einem klassischen und bis zum 85. Lebensjahr bei einem investmentorientierten Rentenbezug hinausschieben.

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Alexander Schrehardt

Nach Abschluss seines Studiums an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg war Herr Schrehardt seit 1984 bei namhaften Versicherungsmaklerunternehmen in den Unternehmensbereichen Personenversicherung und Pensionsmanagement tätig. Die regelmäßige und kontinuierliche Teilnahme an Vorträgen und Seminaren zur eigenen Weiterbildung waren dabei für Herrn Schrehardt ebenso verpflichtend wie ein Aufbaustudium zum Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) an der Fachhochschule Koblenz. Im Jahr 2019 gründete er zudem mit Brigitte Hicker das Beratungsunternehmen AssekuranZoom.

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