SDK und Stuttgarter prüfen Zusammenschluss

Veröffentlichung: 23.10.2024, 05:10 Uhr - Lesezeit 8 Minuten

Die SDK und die Stuttgarter prüfen einen möglichen Zusammenschluss zu einer gemeinsamen Unternehmensgruppe. Das experten-netzwerk hat die wichtigsten Fragen zu den Plänen in einem FAQ zusammengefasst.

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Dr. Guido Bader, Vorstandsvorsitzender der Stuttgarter (links), und Dr. Ulrich Mitzlaff, Vorstandsvorsitzender der SDK (rechts)Dr. Guido Bader, Vorstandsvorsitzender der Stuttgarter (links), und Dr. Ulrich Mitzlaff, Vorstandsvorsitzender der SDK (rechts)Die Stuttgarter / SDK

1. Warum prüfen SDK und Stuttgarter einen Zusammenschluss?
Der Zusammenschluss wird aus einer Position der wirtschaftlichen Stärke heraus geprüft. Beide Unternehmen sehen in ihren komplementären Stärken ein großes Potenzial, sich zu einer größeren und stärkeren Versicherungsgruppe zusammenzuschließen. Dies würde zu mehr Wachstum, Synergien und einer verbesserten Marktposition führen.

2. Welche Gemeinsamkeiten gibt es zwischen den beiden Unternehmen?
SDK und Stuttgarter sind beide Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, haben vergleichbare Bilanzgrößen und Bruttobeiträge und legen großen Wert auf die Nähe zu ihren Mitgliedern und Vertriebspartnern. Beide Unternehmen teilen die Philosophie, Menschen und Empathie in den Mittelpunkt zu stellen.

3. Welche Unterschiede gibt es zwischen SDK und Stuttgarter?
Die Stuttgarter fokussiert sich hauptsächlich auf das Leben- und Unfallgeschäft, während die SDK stark im Bereich der Krankenversicherung ist. Auch in den Vertriebswegen gibt es Unterschiede: Die Stuttgarter setzt auf Makler und Mehrfirmenvertreter, während die SDK einen Vertriebswegemix aus Ausschließlichkeit, Banken, freien Vermittlern und Direktvertrieb nutzt.

4. Was sind die Ziele des Zusammenschlusses?
Das Ziel ist es, einen komplettierten und spezialisierten Personenversicherer zu schaffen, der eine breitere Produktpalette und einen diversifizierten Vertriebswegemix anbietet. Dadurch sollen Wachstumsimpulse in verschiedenen Bereichen erzielt werden, etwa in der Personalentwicklung, Produkt- und Technologieinnovation sowie in der Stärkung gegenüber regulatorischen Anforderungen.

5. Welche Vorteile ergeben sich durch den Zusammenschluss?
Durch die Kombination der komplementären Stärken beider Unternehmen könnten erhebliche Synergien entstehen, insbesondere bei der Personalgewinnung, der Produktentwicklung und im Technologiebereich. Zudem würde die wachsende Investitionskraft eine stärkere Marktposition schaffen und die Unternehmen könnten regulatorische Kosten gemeinsam besser bewältigen.

6. Wird es durch den Zusammenschluss zu einem Stellenabbau kommen?
Nein. Beide Unternehmen betonen ausdrücklich, dass es keine Bestrebungen gibt, Arbeitsplätze abzubauen. Im Gegenteil: Der Zusammenschluss soll die Belegschaften erhalten und erweitern, während freiwerdende Ressourcen durch Digitalisierung und Automatisierung für neue Wachstumsinitiativen genutzt werden.

7. Was passiert mit den Standorten der Unternehmen?
Die Hauptverwaltungen in Stuttgart und Fellbach sowie die Landes- und Vertriebsdirektionen beider Unternehmen sollen erhalten bleiben. Es gibt keine Pläne, Standorte zu schließen.

8. Welche Rolle spielen die Arbeitnehmervertretungen in diesem Prozess?
Die Arbeitnehmervertretungen sowie die Mitarbeitenden beider Unternehmen werden in den Prozess aktiv einbezogen. Der Zusammenschluss und das kulturelle Zusammenwachsen der Belegschaften sollen in enger Abstimmung mit diesen Gremien entwickelt und umgesetzt werden.

9. Wie wird der Zusammenschluss formal organisiert?
Die Aufsichtsräte beider Unternehmen haben bereits die Beschlüsse gefasst, um den Zusammenschluss zu prüfen. Geplant ist, dass die Mitglieder- bzw. Abgeordnetenversammlungen von SDK und Stuttgarter Mitte des nächsten Jahres über die notwendigen Schritte entscheiden. Das Ziel ist es, eine gemeinsame Unternehmensgruppe unter dem Dach eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit zu schaffen.

10. Was ist die langfristige Vision des Zusammenschlusses?
Die Vision ist es, eine führende Personenversicherungsgruppe zu schaffen, die in Deutschland breit aufgestellt ist und in der Lage ist, sowohl das Kranken-, Leben- als auch das Unfallgeschäft auf einem hohen Niveau anzubieten. Durch den Zusammenschluss wird eine stärkere Marktposition angestrebt, die sowohl den Versicherten als auch den Mitarbeitenden zugutekommt.

11. Welche Auswirkungen hat der Zusammenschluss auf die Versicherten?
Für die Versicherten ergeben sich durch den Zusammenschluss potenziell Vorteile, da die neue Gruppe eine größere Produktvielfalt anbieten und durch die vereinten Kräfte noch stärker auf die Bedürfnisse der Kunden eingehen kann. Die Bündelung der Ressourcen soll zudem zu Innovationen im Service und in der Produktentwicklung führen.

12. Wie wird der Zusammenschluss die Vertriebspartner betreffen?
Durch den Zusammenschluss werden die Vertriebspartner von einem breiteren Vertriebswegemix profitieren. Die unterschiedlichen Vertriebswege der beiden Unternehmen ergänzen sich und ermöglichen es, noch flexibler auf die Anforderungen des Marktes zu reagieren.

13. Welche Chancen entstehen durch den Zusammenschluss für die Unternehmen?
Durch den Zusammenschluss entstehen Chancen, das Wachstumspotenzial beider Unternehmen zu steigern, neue Märkte zu erschließen und effizienter auf regulatorische Veränderungen zu reagieren. Auch die Personalentwicklung und -gewinnung soll durch die Synergieeffekte vorangetrieben werden.

14. Wann ist mit der endgültigen Entscheidung über den Zusammenschluss zu rechnen?
Die endgültige Entscheidung wird Mitte des nächsten Jahres erwartet, wenn die Mitglieder- bzw. Abgeordnetenversammlungen der beiden Unternehmen über die schrittweise Integration der Gesellschaften entscheiden.

Das Vorhaben befindet sich derzeit in einer frühen Prüfphase. Der mögliche Zusammenschluss zwischen der Stuttgarter Versicherungsgruppe und der SDK steht unter dem Vorbehalt notwendiger Beratungen, Verhandlungen und Zustimmungen der relevanten Gremien (Abgeordnetenversammlungen, Aufsichtsräte, Vorstände, Betriebsräte). Zudem bedarf er gegebenenfalls der Genehmigungen durch die zuständigen Versicherungsaufsichts- und Kartellbehörden sowie weiterer rechtlicher Eintragungen.

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