Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kritisiert den Plan der Bundesregierung, Mofas und E-Scooter künftig ohne Zulassungsverfahren mit dauerhaften Kennzeichen zu versehen. Der GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen erklärt: „Dieser Vorschlag wirkt wie ein Schnellschuss, dessen Auswirkungen auf Halter, Versicherer und die Verkehrssicherheit kaum ausreichend bedacht wurden“.
Versicherer befürchten, dass durch diese Änderung zahlreiche Mofas und E-Scooter ohne Versicherung auf den Straßen unterwegs sein könnten. Das jetzige System mit jährlich wechselnden Versicherungskennzeichen bietet einen klaren Sicherheitsmechanismus. Asmussen erläutert: „Am 1. März jedes Jahres erhalten versicherte Fahrzeuge ein neues Kennzeichen in wechselnder Farbe. So können Ordnungsämter und die Polizei sofort erkennen, wenn ein Fahrzeug keinen Versicherungsschutz mehr hat“.
Die Pläne der Bundesregierung sehen vor, Mofas und E-Scooter mit permanenten Kennzeichen auszustatten, ohne dass sie den üblichen Zulassungsprozess durchlaufen müssen. Bei fehlendem Versicherungsschutz soll der letzte Versicherer dafür sorgen, dass der Halter das Kennzeichen entfernt und zurückgibt. Asmussen betont: „Versicherer sind keine Behörden und wollen auch nicht für Polizei- oder Ordnungsaufgaben herangezogen werden. Diese zusätzliche Belastung für Versicherer und Behörden widerspricht dem erklärten Ziel der Bürokratieentlastung“.
Wenn der jährliche Kennzeichenwechsel entfallen soll, müsse eine gleichwertige Lösung gefunden werden. Asmussen sagt: „Es macht keinen Sinn, ein funktionierendes System abzuschaffen. Wir verhindern in Deutschland bislang sehr erfolgreich, dass Fahrzeuge ohne Versicherung gefahren werden. Das sollten wir nicht gefährden“.
Das Fahren mit einem unversicherten Kraftfahrzeug ist in Deutschland eine Straftat und kann mit dem Entzug der Fahrerlaubnis, einer Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden. Im Falle eines Unfalls ohne Versicherungsschutz trägt der Fahrer zudem die vollen Kosten.
Der Wegfall des jährlichen Kennzeichenwechsels ist Teil einer geplanten Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV. Diese Änderung soll ab März 2026 in Kraft treten.
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