Kennzeichenwechsel für Mofas, Mopeds und E-Scooter: Ab März gilt nur noch Grün

Zum 1. März müssen Mofas, Mopeds und E-Scooter auf ein grünes Versicherungskennzeichen umgestellt werden. Wer weiterhin mit dem blauen Kennzeichen unterwegs ist, fährt nicht nur ohne Versicherungsschutz, sondern macht sich auch strafbar. Die aktuellen Zahlen des GDV zeigen zudem: Schäden und Diebstähle haben 2023 deutlich zugenommen.

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Zum 1. März müssen Mofas, Mopeds und E-Scooter auf ein grünes Versicherungskennzeichen umgestellt werden.Zum 1. März müssen Mofas, Mopeds und E-Scooter auf ein grünes Versicherungskennzeichen umgestellt werden.Laney5569 / pixabay

Zum 1. März 2025 verlieren die blauen Versicherungskennzeichen für Mofas, Mopeds und E-Scooter ihre Gültigkeit. Sie müssen durch grüne Kennzeichen ersetzt werden, die direkt bei den Kfz-Versicherern erhältlich sind. Der Farbwechsel erfolgt jährlich, um Polizei und Ordnungsbehörden eine schnelle Kontrolle des Versicherungsschutzes zu ermöglichen. „Wer im März weiter mit alten blauen Kennzeichen fährt, macht sich strafbar und ist nicht versichert. Er müsste also einen Unfallschaden komplett aus eigener Tasche bezahlen – inklusive möglicher Schadenersatzforderungen der Unfallopfer“, warnt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Mehr Schäden, mehr Diebstähle: Die aktuelle Bilanz

Laut Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) waren 2023 insgesamt 2,9 Millionen Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen unterwegs. Dabei wurden rund 21.300 Haftpflichtschäden registriert – ein Anstieg der Leistungen um 17 Prozent auf 99 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr. Die durchschnittliche Entschädigungszahlung stieg um 15 Prozent auf über 4.600 Euro pro Schaden.

Besonders auffällig: Die Zahl der Diebstähle nimmt weiter zu. 2023 wurden mehr als 10.000 kaskoversicherte Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen gestohlen – ein Anstieg von 46 Prozent. Besonders betroffen waren E-Scooter, von denen 6.850 entwendet wurden. Die Diebstahlquote zeigt, dass E-Scooter besonders gefährdet sind: Von 10.000 versicherten Fahrzeugen wurden 277 gestohlen – im Vergleich dazu liegt die Quote bei Pkw bei nur 4 von 10.000.

Für welche Fahrzeuge gilt das grüne Kennzeichen?

Anders als Pkw müssen Mofas, Mopeds und E-Scooter für den Betrieb auf öffentlichen Straßen nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden. Eine Betriebserlaubnis und ein gültiges Versicherungskennzeichen beziehungsweise eine Versicherungsplakette reichen aus.

Das klassische grüne Versicherungskennzeichen (13,0 x 10,1 cm) benötigen:

  • Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds (bis 50 ccm, max. 45 km/h)
  • Schnelle E-Bikes mit Tretunterstützung über 25 km/h oder tretunabhängiger Motorunterstützung bis 45 km/h
  • Quads und Trikes mit max. 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
  • E-Roller mit Betriebserlaubnis und max. 45 km/h
  • Motorisierte Krankenfahrstühle
  • DDR-Mofas und -Mopeds (bis 60 km/h), wenn sie vor dem 01.03.1992 versichert waren

Die kleinere Versicherungsplakette (6,7 x 5,5 cm) benötigen:

  • E-Scooter und Segways mit Betriebserlaubnis gemäß Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (seit 15. Juni 2019)

Kennzeichen prüfen und Versicherungsschutz sicherstellen

Wer sich unsicher ist, wo ein Fahrzeug versichert ist, kann dies über die dreistellige Buchstabenkombination auf dem Kennzeichen herausfinden. Der Zentralruf der Autoversicherer gibt Auskunft – online oder telefonisch unter 0800/2502600.

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