Das Wachstumschancengesetz ist beschlossen! Seither gelten nun Maßnahmen, die die deutsche Wirtschaft mit neuen Impulsen wieder erstarken lassen soll. Aber auch jeder Einzelne kann profitieren, nämlich bei seiner Vorsorge. Denn der steuerliche Effekt in der 1. Schicht, also auch bei der Basisrente wurde nochmals verstärkt, da die Renten nicht bereits ab 2040 voll steuerpflichtig sind, sondern erst 18 Jahre später, ab 2058.
Ähnlich wie in der Wirtschaft gilt: Wer seine Vorsorge nachhaltig ausbauen möchte, muss zuvor gezielt investieren.
„Die 100-prozentige, steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge zur Basisrente ist schon für sich genommen ein riesengroßer Anreiz, da in der Rentenphase der persönliche Steuersatz in der Regel deutlich niedriger ist als in der Ansparphase,“ so Michael Hauer, Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP).
Und die Senkung des Besteuerungsanteils bei Rentenbezug vor 2058 erhöht die Renditechance abermals. Neben dem steuerlichen Aspekt, sind die weiteren Vorteile der Basisrente in dieser Dimension vielen nicht bewusst: Es gibt keine Garantiebedingungen, somit hat man völlige Freiheit bei der Wahl der Anlagestrategie („staatlich geförderte Wertpapierinvestition“), das hohe Beitragsvolumen bis zu 55.132 Euro kann familienintern beliebig verteilt werden, Insolvenzschutz in der Ansparphase ist gegeben und es gibt keine Zugangsvoraussetzungen zum Abschluss einer Basisrente.
Viele Möglichkeiten also, die gar nicht genug aufgezeigt werden können. Der Steuerersparniseffekt wird ausführlich im BasisrentenBERATER in der kostenfreien Beratungsanwendung des IVFP berechnet und aufgezeigt. Tiefere Einblicke und Besonderheiten zur Basisrente erläutert das IVFP hier.