BVK ist für inkludierten Naturgefahrenschutz bei Gebäudeversicherungen

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) bedauert die Ablehnung des CDU/CSU-Antrags „Elementarschadenversicherung fit für die Zukunft machen“ (BT-Drucksache 20/8732) am 6. Juni durch die Regierungsmehrheit. Damit sollte unter anderem die Versicherungswirtschaft im Neugeschäft verpflichtet werden, nur noch Gebäudeversicherungen mit einem inkludierten Naturgefahrenschutz anzubieten.

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Überflutung bei Hochwasser nach RegenÜberflutung bei Hochwasser nach RegenGina Sanders – stock.adobe.com

„Vor dem Hintergrund der sich häufenden Hochwasserkatastrophen im Zuge des Klimawandels und dem dann immer wieder aufwallenden Ruf nach staatlicher Hilfe für Flutopfer war das ein konstruktiver Vorschlag aus der Politik, der zudem noch den Zuspruch der Versicherer findet“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Stattdessen wird weiter über die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Naturgefahren diskutiert, die alle Immobilieneigentümer unabhängig von ihrer Gefährdungslage treffen würde und sicher nicht so schnell eingeführt werden könnte.“

Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion sah konkret vor, dass bei allen Neuverträgen für Gebäudeversicherungen standardmäßig ein Naturgefahrenschutz eingeschlossen sein sollte, der von den Kunden aktiv abgewählt werden konnte, nachdem sie von dem Vermittler auf das damit verbundene Deckungsrisiko hingewiesen worden waren. Auch die schon bestehenden Gebäudeversicherungen sollten zu einem Stichtag einen Naturgefahren- beziehungsweise Elementarschadenschutz erhalten, wenn Kunden dem nach einer gewissen Frist nicht aktiv widersprochen hätten.

„Wir vom BVK schätzen, dass damit auf einen Schlag mindestens 70 bis 80 Prozent der Gebäudeversicherungen einen Naturgefahrenschutz erhalten hätten“, so der BVK-Präsident. „Damit hätten wir nicht weiterhin bei einem Niveau von 52 Prozent bis zum nächsten Hochwasser gedümpelt. Privatwirtschaftliche Lösungen können in der Regel auch schneller und unkomplizierter umgesetzt werden als staatliche Obligatorien."

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