Letzte Runde für den Rechtsstreit BdV vs. Vitality
Photo credit: depositphotos.com
Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft die vom Bund der Versicherten e. V. (BdV) beanstandeten undurchsichtigen Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) „SBU-professional Vitality“ der Dialog Lebensversicherung. Damit nimmt ein Rechtsstreit sein Ende, der bereits seit 2020 ausgetragen wird.
Der BGH (IV ZR 437/229) wird am 12. Juni um 9 Uhr über die Wirksamkeit von Bedingungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung entscheiden, bei denen die Höhe der zu zahlenden Prämie – unter anderem auf der Grundlage von sogenannten Telematiktarifen bestimmt wird. „Bei solchen Tarifen zeichnen Versicherer das Verhalten ihrer Kundinnen und Kunden auf, analysieren die Daten und belohnen verminderte Risiken mit Rabatten auf die Prämien“, erläutert BdV-Vorstand Stephen Rehmke. „Verbreitet sind solche Programme bei Kfz-Versicherungen, die den Fahrstil bewerten. Der Vitality-Tarif von Generali zielt dagegen auf die Gesundheits- und Fitnessdaten der Versicherten.“
Rechtlich geht es im Kern um zwei Klauseln:
Der Tarif „SBU-professional Vitality“ der Dialog Lebensversicherung wird in Kombination mit dem „Vitality“-Gesundheitsprogramm des Versicherungskonzerns Generali abgeschlossen. Das Programm verspricht unter anderem Nachlässe bei der Versicherungsprämie als Belohnung für gesundheitsbewusstes Verhalten. Die Verbraucher*innen erfahren jedoch nicht, welches konkrete Verhalten zu welchen tatsächlichen Vergünstigungen führt. Darüber hinaus weist der Versicherer nicht darauf hin, dass die in Aussicht gestellten Rabatte bei fehlenden Überschüssen auch gänzlich ausbleiben können („Überschussklausel“).
Weiterer Kritikpunkt: Erfährt der Versicherer nicht termingerecht vom gesundheitsbewussten Verhalten der versicherten Person, wird dieses nicht vergünstigend in die Prämienberechnung einbezogen – auch wenn der Versicherer die Nichtübermittlung selbst zu vertreten hat („Informationsklausel“).
Bereits in den ersten Instanzen hatte sich der BdV mit seiner Klage gegen die beiden intransparenten und unangemessenen benachteiligenden Klauseln des Fitness-Tarifs „Vitality“ der Dialog Lebensversicherung erfolgreich durchgesetzt. Sowohl das Landgericht (LG) München I als auch das Oberlandesgericht (OLG) München gaben dem Verbraucherschutzverein in vollem Umfang Recht. Sie untersagten dem Versicherer, die strittigen Klauseln zu verwenden oder sich auf sie zu berufen. Interessierte können das Urteil gern bei unserer Pressestelle anfordern.
„Vitality ist ein Datenschlucker von Gesundheitsinformationen. Das Preis- und Belohnungssystem ist völlig undurchsichtig und das Programm womöglich auch mehr als nur ein Marketinggag. Wir wollen mit diesem Verbandsklagefahren Verbraucherinnen und Verbraucher sensibilisieren und rechnen mit Unterstützung vom BGH,“ sagt BdV-Vorstand Rehmke.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Streit um den Rentenfaktor: Allianz zieht vor den BGH
Rechtliches Gehör im Prozess wegen Berufsunfähigkeit
Anfechtung der Berufsunfähigkeitsversicherung
BGH korrigiert Einstufung der Berufsunfähigkeit
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Tag der Arbeit: Wann Feiertage arbeitsfrei sind
BGH verhandelt zu Riester-Bausparverträgen: Streit um jährliche Entgelte
Neues Wehrdienstmodell: Was für junge Menschen jetzt gilt
Aprilscherze im Büro: Wann Spaß arbeitsrechtliche Folgen hat
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.














