Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) bemängelt unfaire und undurchsichtige Bedingungen beim „Vitality“-Tarif und geht deswegen gerichtlich gegen die Dialog Lebensversicherungs-AG vor.
Um den Tarif „SBU-professional Vitality“ der Dialog abschließen zu können, müssen Verbraucher am Vitality-Programm des Versicherungskonzerns Generali teilnehmen. Dies belohnt das gesundheitsrelevante Verhalten durch Punkte. Fürs Punktesammeln werden ihnen Rabatte bei Partnerunternehmen gewährt. Der Umfang der Vergünstigungen ist hierbei häufig vom jeweils erreichten Status (Bronze, Silber, Gold und Platin) abhängig.
Darüber hinaus verspricht die Dialog teilnehmenden Versicherungsnehmer Nachlässe bei der zu zahlenden Nettoprämie ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung – abhängig vom erreichten Vitality-Status. Leider ist dem Vertragswerk an keiner Stelle zu entnehmen, wie das Punktesystem konkret ausgestaltet ist. Eine Veränderung der Prämie können die Versicherten also weder vorher absehen, noch nachher überprüfen.
Axel Kleinlein, BdV-Vorstandssprecher, sagt:
„Wir haben die Dialog Lebensversicherungs-AG aufgefordert, die intransparenten und unfairen Klauseln nicht mehr zu verwenden. Da der Versicherer unserer Abmahnung nicht gefolgt ist, haben wir Klage erhoben.“
Zudem klärt der Versicherer die Versicherten auch nicht darüber auf, welche Konsequenzen sich aus dem zugrundeliegenden Überschussbeteiligungsmodell auf eine mögliche Prämienrabattierung ergeben können. Entfallen oder verringern sich nämlich die Überschüsse des Versicherers, kann es sein, dass der Rabatt geringer ist oder ganz entfällt – auch wenn sich am Vitality-Status im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert hat oder dieser sogar verbessert wurde.
Außerdem nimmt der Wert eines individuell gesammelten Punktes ab, je mehr Punkte das teilnehmende Versichertenkollektiv gesammelt hat. Denn die Rabatte, die gewährt werden können, sind durch die Höhe der zu verteilenden Überschüsse begrenzt. Je „gesundheitsbewusster“ sich das Kollektiv also verhält, desto weniger individueller Rabatt kann erlangt werden. Auch diese wichtige Information gibt der Versicherer dem Verbraucher laut BdV nicht weiter.
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