Neue Vorteile für Betreiber von Balkonkraftwerken

Mit dem Inkrafttreten des Solarpakets 1 wird es einfacher, eine Mini-PV-Anlage zu betreiben. Es soll die Energiewende in Deutschland unterstützen und den Ausbau erneuerbarer Energien fördern, damit Deutschland seine Klimaziele erreicht. Welche Vorteile das sind, zeigt die kurze Übersicht.

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Balkonkraftwerk an einem Mehrfamilienhaus in DüsseldorfBalkonkraftwerk an einem Mehrfamilienhaus in DüsseldorfRobert Poorten – stock.adobe.com

Vorteil 1: Weniger Bürokratie

Seit 1. April 2024 reicht eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur mit wenigen, einfach einzugebenden Daten aus, um ein Balkonkraftwerk zu betreiben. Die Meldepflicht beim Netzbetreiber fällt weg.

Vorteil 2: Höhere Leistungsgrenze

Balkonsolaranlagen können leistungsfähiger ein: Für Geräte mit einer installierten Leistung von bis zu zwei Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere gilt mit Inkrafttreten des Solarpakets 1 eine vereinfachte Anmeldung. Das bedeutet: Statt 600-Watt-Anlagen sind künftig 800-Watt-Anlagen erlaubt.

Vorteil 3: Einfachere Installation

In Zukunft sollen Mini-PV-Anlagen über einen normalen Stecker verfügen, wie sie auch andere Haushaltsgeräte haben. Das vereinfacht die Installation.

Vorteil 4: Alter Zähler kein Hindernis

Falls man noch einen alten Ferraris-Zähler hat, muss man nach Inkrafttreten des Gesetzes mit der Inbetriebnahme des Balkonkraftwerks nicht mehr warten, bis ein neuer digitaler Zweirichtungszähler installiert ist. Vorübergehend darf dann ein Zähler rückwärtslaufen. Das reduziert die Stromrechnung.

Vorteil 5: CO2-Fußabdruck minimieren

Mit einer eigenen Balkon-Solaranlage verkleinert man seinen CO2-Fußabdruck und trägt zum Schutz des Klimas bei.

Mini-PV-Anlage absichern

Gegen Schäden zum Beispiel durch Hagel, Sturm und Überspannung können Mieter ein Balkonkraftwerk in der Regel über die Hausratversicherung absichern, als Eigentümer über die Wohngebäudeversicherung, wenn die Anlage fest mit dem Gebäude verbunden ist. Beschädigt man ein Balkonkraftwerk, das man nicht besitzt, ist das ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Ebenso, wenn die eigene Mini-PV-Anlage jemand anderem einen Schaden zufügt.

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