Ein Beitrag im Original von FairPlane über news aktuell
Entschädigung nach EU-VO
Prof. Dr. Ronald Schmid, FairPlane Unternehmenssprecher: Der EuGH hat Streiks des Airline eigenen Personals bereits nicht als außergewöhnlichen Umstand beurteilt. Streikt aber Sicherheitspersonal, so kann die Fluglinie das nicht abwenden oder beherrschen, es liegt ein außergewöhnlicher Umstand vor.Betreuungsleistung
auch beim Vorliegen von außergewöhnlichen UmständenFairPlane Tipp:Recht auf Ersatzbeförderung
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