Illegales Online Glücksspiel: Spielverluste können rückgefordert werden

Auch wenn man es aufgrund der zahlreichen Angebote nicht erwartet, Online Glücksspiel ist in Deutschland mit Ausnahme von Schleswig-Holstein bislang verboten. Schätzungen zufolge werden trotzdem in Deutschland täglich mehr als vier Millionen Euro beim Online Glücksspiel verspielt.

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Der Großteil davon bei den vielen illegalen Glücksspielanbietern, die man oft aus der Werbung kennt. Der Trend wurde durch die Corona-Pandemie noch zusätzlich verstärkt. Ein Beitrag von AdvoFin über news aktuell.

Mit 1. Juli tritt der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft, mit dem bisher verbotenes Online Glücksspiel im Rahmen eines Lizensierungssystems erstmals bundesweit erlaubt werden soll. Stefan Bohar, Vorstandsmitglied AdvoFin zum neuen Glücksspielstaatsvertrags:

Nutzer der bislang illegalen Angebote können ihre Spielverluste zumindest für die vergangenen drei Jahre zurückfordern.

Anbieter die unter den neuen Regeln keine deutsche Lizenz erhalten, blieben auch weiterhin illegal, daran ändere auch der neue Glücksspielstaatsvertrag nichts. Von einer generellen Legalisierung des Online Glücksspiels in Deutschland könne daher keine Rede sein.

Prozessfinanzierer AdvoFin ermöglicht risikolose Rückforderung

Der Prozessfinanzierer AdvoFin hat die Rechtslage genau analysieren lassen und bietet seit September 2020 allen Geschädigten, die durch ihre Glücksspielaktivitäten bei in Deutschland illegalen Online Casinos einen Verlust erlitten haben, die Möglichkeit, ihre Verluste kosten- und risikolos zurückzufordern.

Aktuell werden in Zusammenarbeit mit spezialisierten Rechtsanwälten bundesweit 150 Verfahren mit einem Streitwert von rund zehn Millionen Euro finanziert.

AdvoFin übernimmt im Rahmen der Verfahren das Prozessrisiko und die Finanzierung sämtlicher Kosten. Dafür erhält AdvoFin im Erfolgsfall 37 Prozent der Prozesserlöse.

In Österreich haben bei einer ähnlichen Rechtslage wie in Deutschland bereits mehr als 2.000 Personen mit einem Gesamtstreitwert von rund 60 Millionen Euro eine Prozessfinanzierungsvereinbarung zur Rückforderung ihrer Verluste mit AdvoFin abgeschlossen.

Bislang wurden mehr als 1.000 Rückforderungsansprüche eingeklagt. Knapp 100 Fälle mit einem Gesamtstreitwert von 2 Millionen Euro wurden bereits abgeschlossen – kein einziger eingeklagter Anspruch wurde bislang abgewiesen.

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