Die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich erneut für die Einführung einer bundesweiten Pflichtversicherung gegen Elementarschäden ausgesprochen. Diese solle auch Sturmflutschäden umfassen, so der Beschluss.
Die Versicherungswirtschaft bekräftigt vor diesem Hintergrund ihren Appell an die Bundesländer, beim Schutz vor Wetterextremem nicht nur auf eine verpflichtende Versicherungslösung zu setzen, sondern das Thema Prävention in den Fokus zu nehmen. „Eine Pflichtversicherung als alleiniges Mittel hilft niemandem – weder Hausbesitzern noch Ländern und Kommunen“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Aus unserer Sicht diskutieren wir damit am entscheidenden Thema vorbei. Oberste Priorität sollten klimaangepasstes Planen, Bauen und Sanieren haben. Prävention sollte fester Bestandteil der Landesbauordnungen werden. Sonst können wir uns schon jetzt auf Milliardenschäden bei künftigen Hochwassern gefasst machen.“
Über eine bundesweite Pflichtversicherung gegen Elementarschäden wird seit Jahren diskutiert, insbesondere nach Naturkatastrophen wie der Ahrtal-Flut im Sommer 2021. Bislang ist lediglich gut die Hälfte der Hausbesitzer durch eine Elementarschadenversicherung abgesichert. Der GDV warnt allerdings mit Blick auf die Beratungen der Bundesländer vor überzogenen Erwartungen.
Eine Pflichtversicherung ist kein Allheilmittel und verhindert für sich genommen keinen Hochwasserschaden“, so Asmussen. „Ein Maßnahmenpaket aus einer verpflichtenden Klima-Gefährdungsbeurteilung bei Baugenehmigungen, dem konsequenten Baustopp in Überschwemmungsgebieten, der Entsiegelung von Flächen und einem bundesweiten Naturgefahrenportal ist sinnvoll. Ohne vorbeugende Maßnahmen führen wir eine Scheindebatte. Sicherheit vor den Folgen von Extremwetter können nur konkrete bauliche Veränderungen bieten.
Der Versicherungssektor hat einen Forderungskatalog vorgelegt, in dem die Anforderungen an einen umfassenden Naturgefahrenschutz konkretisiert werden. Das Papier ergänzt den Lösungsvorschlag der Versicherer für ein ganzheitliches Absicherungskonzept für Naturgefahren in Deutschland.
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R+V-Halbjahresbilanz: leichtes Wachstum in 2024
Die R+V Versicherung erzielte im ersten Halbjahr 2024 ein Plus bei den Beitragseinnahmen von rund einem Prozent. Für das Gesamtjahr wird ein Wachstum auf Marktniveau erwartet. Auf der Schadenseite schlagen in den ersten sechs Monaten Elementarschäden mit 200 Millionen Euro zu Buche.
Solvency II: Die Faktoren für Naturkatastrophen angemessen nachjustieren
Mindestens alle fünf Jahre soll die europäische Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA prüfen, ob Risikofaktoren für Naturgefahren angemessen in der Standardformel des Aufsichtsregelwerks Solvency II abgebildet werden: Die Anhebung des Faktors für Kraftfahrt Hagel ist angemessen, die des Länderfaktors für Hagel ist nicht gerechtfertigt. Auswirkungen durch Waldbrand, Sturmflut und landwirtschaftliche Dürre sind für den deutschen Markt sehr gering und auf absehbare Zeit nicht in die Risikokalkulation nach Solvency II aufzunehmen.
Französisches CatNat-System ist keine Blaupause für Deutschland
In der Debatte um eine Pflichtversicherung für Elementarschäden wurde die französische CatNat-Abgabe häufig mit den Kosten für eine deutsche Wohngebäudeversicherung inklusive Elementardeckung verglichen. Zum Teil mit Hochrisikoobjekten, die nur 0,4 Prozent der Wohngebäude in Deutschland ausmachen. Laut GDV ein unseriöser und falscher Vergleich.
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