Die Kanzlei Wirth–Rechtsanwälte hat einen umfangreichen Leitfaden für die Belange eines Handelsvertretervertrages erstellt. Dieser informiert sehr umfassend und detailliert über relevante Belange und gibt wichtige Hintergrundinformationen sowie Tipps über erlaubte und verbotene Aktivitäten in Verbindung mit dieser Rechtsform. Das erste Kapitel widmet sich der Beendigung eines Handelsvertretervertrages im Allgemeinen.
Mit Genehmigung der Kanzlei Wirth–Rechtsanwälte wird der Leitfaden in vollständiger Länge im Rahmen einer Beitragsserie hier veröffentlicht sowie wichtige Anhänge per Verlinkung zur Verfügung gestellt.
Handelsvertreterverträge können befristet oder unbefristet geschlossen werden: Befristete Verträge enden mit der festgelegten Frist, ohne dass sie gekündigt werden müssen. Unbefristete Verträge müssen gekündigt werden, damit sie enden.
Vorsicht:
Wird ein befristeter Handelsvertretervertrag über die Frist hinaus von beiden Parteien fortgeführt, wandelt er sich in einen unbefristeten Vertrag und gilt als auf unbestimmte Zeit verlängert. Damit er beendet werden kann, muss er gekündigt werden. Es gelten dann die gesetzlichen Kündigungsfristen des § 89 Handelsgesetzbuch (HGB). Es kommt aber eher selten vor, dass Handelsvertreterverträge befristet geschlossen werden.
In der Regel werden Handelsvertreterverträge unbefristet abgeschlossen. Unbefristete Verträge können durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden. Für die Kündigung gelten ähnliche Regeln wie bei einem Arbeitsvertrag.
Es gibt die ordentliche – also fristgebundene – Kündigung und die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Die Kündigung muss zudem gegenüber dem Vertragspartner erklärt werden. Dabei sollte beispielsweise durch ein Einschreiben sichergestellt werden, dass diese Kündigungserklärung dem Vertragspartner nachweislich auch zugegangen ist.
Beachten Sie (Ausgleichsanspruch):
Durch die Beendigung des Handelsvertretervertrages verliert der Handelsvertreter seinen Provisionsanspruch für Geschäfte und Kunden, die er an den Unternehmer vermittelt hat. Trotzdem behält der Unternehmer die Möglichkeit, mit diesen Kunden weitere Verträge zu schließen, und er erhält auch weiterhin etwaige Bestandsprovisionen.
Insbesondere dann, wenn der Handelsvertreter einen festen Kundenstamm aufgebaut hat, sind Folgegeschäfte zu erwarten. Der Unternehmer profitiert also noch nachträglich von den Leistungen des Handelsvertreters, ohne dass ein entsprechender Provisionsanspruch ausgelöst wird. Gemäß § 89b HGB steht dem Handelsvertreter hierfür ein „angemessener“ Ausgleich zu.
Der Handelsvertreter erhält praktisch eine Vergütung für den von ihm aufgebauten und dem Unternehmer nach Vertragsbeendigung überlassenen Kundenstamm. Kündigt man den Handelsvertretervertrag aber ordentlich, dann verliert der Handelsvertreter in der Regel solche Ausgleichsansprüche und wird für die Vorteile aus den vermittelten Kunden nicht entschädigt.
Lesen Sie auch:
Der zweite Teil dieser Beitragsserie behandelt Wichtiges zur ordentliche Kündigung eines Handelsvertretervertrages. Der dritte Beitrag bietet Informatives zur außerordentlichen Kündigung und der vierte erläutert, welcher Kündigungsformen der Handelsvertretervertrag bedarf.
Der fünfte Teil behandelt die Pflichten des Handelsvertreters während der Kündigungsfrist, die Rechte und Pflichten nach Beendigung des Handelsvertretervertrages stellt der sechste heraus.
Über das gesetzlich verbriefte Recht auf eine Auskunft über alle provisionspflichtigen Geschäfte informiert Teil sieben und was Handelsvertreter bei Rückforderungen von Provisionsvorschüssen prüfen sollten, behandelt der achte Serienbeitrag.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Handelsvertreter: Rückforderung von Provisionen
Rückforderung von Provisionsvorschüssen sollte nicht einfach akzeptiert werden. Es sollte im Detail geprüft werden, ob diese berechtigt zurückverlangt werden können, insbesondere, ob Maßnahmen zur Stornoabwehr ergriffen wurden.
Sonderproblematik: AVAD-Meldungen über Vermittler
Es kommt immer wieder vor, dass Vermittlern, die einen Vertrieb oder eine Ausschließlichkeitsorganisation verlassen wollen, schon vorab mit einem negativen Eintrag bei der AVAD gedroht wird oder sogar unrichtige Einträge veranlasst werden. Wie Handelsvertreter damit umgehen können.
Handelsvertreter: Recht auf Buchauszug
Das Gesetz gibt Handelsvertretern das Recht, von Unternehmern eine Auskunft über alle provisionspflichtigen Geschäfte zu erhalten. Dieser ‚Buchauszug‘ versetzt den Handelsvertreter in die Lage, unter Vergleich mit den Unterlagen, die Provisionsabrechnungen des Unternehmers zu prüfen.
Kündigungsformen des Handelsvertretervertrages
Wie bei einem Arbeitsverhältnis wird die Kündigung erst mit Zugang wirksam. Sie ist grundsätzlich formlos möglich, es sei denn, im Handelsvertretervertrag wurde eine andere Form vereinbart. Steht ein Aufhebungsvertrag im Raum, bedarf es erhöhter Aufmerksamkeit.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Gebrauchtwagenkauf: Kein Eigentum trotz Fahrzeugbrief
Ein vermeintlich seriöser Autoverkauf entpuppte sich als Betrug – trotz Vorlage eines echten Fahrzeugbriefs. Das Landgericht Frankenthal verneint einen gutgläubigen Erwerb und erklärt: Wer Warnsignale ignoriert, handelt grob fahrlässig und verliert Eigentum wie Kaufpreis.
Leitsatzurteil: Verletzung der Masseerhaltungspflicht führt zum Leistungsausschluss in der D&O-Versicherung
Ein Geschäftsführer, der bei Zahlungsunfähigkeit keinen Insolvenzantrag stellt, riskiert nicht nur straf- und zivilrechtliche Haftung – sondern auch den Verlust des D&O-Versicherungsschutzes.
Geldwäscheprävention gewinnt an Bedeutung
Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bleibt für Vermittlerinnen und Vermittler ein zentrales Thema. Das zeigt das aktuelle AfW-Vermittlerbarometer 2024, das zum 17. Mal in Folge erhoben wurde. Die Branche erkennt ihre Verantwortung und arbeitet zunehmend daran, die gesetzlichen Vorgaben des Geldwäschegesetzes (GwG) konsequent umzusetzen – gleichwohl bestehen in einzelnen Bereichen weiterhin Defizite.
Check24-Urteil des EuGH spaltet die Branche – Vermittlerverbände mit gegensätzlicher Bewertung
Das EuGH-Urteil zur vergleichenden Werbung auf Check24 polarisiert: Während der BVK von einem Rückschritt für den Verbraucherschutz spricht, begrüßt der AfW die Entscheidung als Stärkung der Maklerschaft. Zwei Lesarten, ein Urteil – und offene Fragen für den Vertrieb.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.