Seit Anfang des Jahres gilt es nun: Das neue Chancen-Aufenthaltsrecht. Die Implementierung des Chancen-Aufenthaltsrechts zielt darauf ab, in Deutschland gut integrierten Menschen bessere Möglichkeiten zu bieten. Die bisherige Methode der fortlaufenden Duldungen wird nun aufgehoben. Unter spezifischen Bedingungen haben Geflüchtete jetzt die Chance, ein permanentes Aufenthaltsrecht zu erwerben. Doch welche Voraussetzungen gelten und was gibt es sonst zu beachten?
Lesen Sie alles Wichtige hier nach und erfahren, weshalb es sinnvoll ist, einen erfahrenen Anwalt für Ausländerrecht einzuschalten.
Was ist das Chancen-Aufenthaltsrecht?
Seit dem 1. Januar 2023 ist das Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft: Personen mit Duldungsstatus, die bis zum Stichtag des 1. Oktober 2022 mindestens fünf Jahre in Deutschland leben, können eine "Aufenthaltsgenehmigung auf Probe" beantragen. Innerhalb einer Zeitspanne von 18 Monaten müssen sie zur Erlangung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung belegen, dass sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können, über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und ihre Identität geklärt ist.
Dies bedeutet das Ende der bisherigen Methode der Kettenduldungen, die sowohl für die betroffenen Personen als auch für die Behörden eine erhebliche Belastung darstellten. Somit wird auch die anhaltende Unsicherheit für diejenigen, die bereits zu einem integralen Bestandteil unserer Gemeinschaft geworden sind, aufgehoben.
Wie war das Aufenthaltsrecht vorher geregelt?
Das Aufenthaltsrecht in Deutschland folgte bisher dem Prinzip der Kettenduldungen. Dieses beschreibt, dass das Aufenthaltsrecht für Asylsuchende oder Geflüchtete regelmäßig nur für kurze Zeiträume verlängert wurde, anstatt der Gewährung eines dauerhaften Aufenthaltsstatus. Diese Personen erhalten eine "Duldung", die bedeutet, dass die Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist.
Wenn diese Duldung ausläuft, muss eine Verlängerung beantragt werden, was zu einer Kette oder Serie von kurzfristigen Aufenthaltsgenehmigungen führt – daher der Begriff "Kettenduldung". Dies führte oftmals zu Unsicherheit und Instabilität für die betroffenen Personen, da diese ständig in der Ungewissheit leben, ob ihre Duldung verlängert wird oder nicht.
Für wen gilt die Regelung?
Die Bestimmung bezieht sich auf etwa 136.000 Menschen, die bis zum 31. Oktober 2022 bereits gut in Deutschland eingebunden sind, fünf Jahre geduldet, zugelassen oder mit einer Aufenthaltsgenehmigung im Land leben, keine strafrechtlichen Verstöße begangen haben und sich zur demokratischen Grundordnung bekennen. Jugendliche und junge Erwachsene, die gut integriert sind, können zudem schon nach drei Jahren Aufenthalt und bis zu ihrem 27. Lebensjahr eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Folgende Voraussetzung müssen erfüllt werden, um vom neuen Recht profitieren zu können:
- Am Stichtag des 31. Oktober 2022 müssen Sie seit mindestens fünf Jahren Ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
- Sie müssen durchgehend entweder geduldet, zugelassen oder im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gewesen sein.
- Sie müssen sich zur demokratischen Grundordnung bekennen.
- Sie dürfen keine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat aufweisen.
- Sie dürfen nicht wiederholt absichtlich falsche Informationen gegeben oder bezüglich ihrer Identität oder Nationalität getäuscht haben.
- Sie müssen ausreichende Deutschkenntnisse auf dem mündlichen A2-Niveau belegen.
- Sie müssen nachweisen, dass Sie in der Lage sind, hauptsächlich durch eigene Erwerbstätigkeit für Ihren Lebensunterhalt zu sorgen.
- Sie müssen Ihre Identität klären.
Was sind die erforderlichen Schritte, die Sie während der 18-monatigen Frist unternehmen müssen?
Die erforderlichen Maßnahmen, die Sie innerhalb vorgesehenen Frist mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht umsetzen müssen, um eine dauerhafte Aufenthaltsmöglichkeit in Deutschland zu erlangen, sind die Folgenden:
Sollten Sie die Bedingungen innerhalb des Zeitraums nicht erfüllen, könnten Sie, sofern Gründe für eine Duldung vorliegen, erneut in den Duldungsstatus zurückfallen.
Beinhaltet das Gesetz eine Bestimmung zur Anwerbung von ausländischen Fachkräften?
Ja. Um Deutschland als Ziel für die Einwanderung von ausländischen Fachkräften attraktiver zu machen, werden bestimmte Bestimmungen, die im Gesetz zur Einwanderung von Fachkräften ursprünglich nur befristet eingeführt wurden, nun unbefristet gemacht und somit dauerhaft anwendbar. Darüber hinaus wird der Prozess des Familiennachzugs für Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern vereinfacht, indem die Anforderung eines Sprachnachweises für nachziehende Ehepartner entfällt.
Lassen Sie sich beraten!
Mit dem neuen Chancen-Aufenthaltsrecht, das seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist, ergeben sich neue Möglichkeiten und Herausforderungen für Personen mit Duldungsstatus in Deutschland. Die Komplexität dieses neuen Gesetzes, kombiniert mit den spezifischen Anforderungen und Fristen, kann jedoch zu Missverständnissen und Schwierigkeiten führen. Daher kann die Konsultation eines Anwalts für Ausländerrecht von großem Nutzen sein.
Ein Anwalt kann dabei helfen, die Feinheiten des Gesetzes zu verstehen und einen klaren Pfad zur Einhaltung aller Anforderungen aufzuzeigen. Dies kann insbesondere bei der Beantragung und der anschließenden Demonstration der Selbstversorgungsfähigkeit, ausreichenden Deutschkenntnisse und geklärten Identität hilfreich sein.
Darüber hinaus kann ein Anwalt für Ausländerrecht auch bei eventuellen Komplikationen oder Unklarheiten Unterstützung bieten, die im Zuge der Umstellung von der alten Praxis der Kettenduldungen auftreten können. Es handelt sich hierbei um eine bedeutende Veränderung, die sowohl für die Betroffenen als auch für die Behörden eine Herausforderung darstellen kann. Ein Anwalt kann als sicherer Anker in diesem Prozess dienen und dazu beitragen, dass Sie die Chancen, die das neue Aufenthaltsrecht bietet, optimal nutzen können.
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