Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt das Bekenntnis der Bundesregierung zu den drei Säulen der Altersvorsorge und die Wiedereinführung des Nachhaltigkeitsfaktors, fordert jedoch eine zeitnahe Reform der privaten Altersvorsorge und begleitet die Beratungen der Fokusgruppe private Altersvorsorge mit konstruktiven Vorschlägen.
Unter anderem soll das System der Riester-Rente entbürokratisiert, vereinfacht und erweitert werden. Die Einführung eines völlig neuen und unerprobten Systems, sei es als „Bürgerrente“ oder als ein Standardprodukt mit ‚Opt out-Option‘ lehnt der Verband grundsätzlich ab. Denn ein Standardprodukt kann in keiner Weise den individuellen Lebenslagen aller Vorsorgesparer entsprechen.
„Eine weiterentwickelte Riester-Rente, die über Versicherungsvermittler vertrieben werden könnte, hätte noch viel Potenzial“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Auf jeden Fall sollte eine Reform der privaten Altersvorsorge die persönliche Beratung durch qualifizierte Versicherungsvermittler beinhalten.“
Der BVK regt an, die 100-prozentige Beitragsgarantie der Riester-Produkte zugunsten höherer Renditechancen zu lockern, das bürokratische Zulagenverfahren zu vereinfachen und die Riester-Rente für weitere Berufsgruppen, wie zum Beispiel Selbstständige, zu öffnen. Auch sollte die steuerlichen Anerkennung der Höchstfördergrenze angehoben werden.
Förderung der betrieblichen Altersvorsorge
Der BVK sieht, ebenso wie in der privaten Altersvorsorge, auch in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) Entwicklungspotenzial. Da die gesetzliche Rente eine auskömmliche Alterssicherung nicht sicherstellt, sei eine zusätzliche kapitalgedeckte Vorsorge ein unerlässlicher Baustein.
Zudem sollten, wie auch in der Riester-Förderung, insbesondere bei geringeren Einkommen, steuerliche Anreize und Freibeträge ohne Anrechnung staatlicher Leistungen eingeführt beziehungsweise erweitert werden. Die Doppelverbeitragung in der gesetzlichen Krankenversicherung sollte zudem in der Rentenbezugsphase abgeschafft werden.
Altersvorsorge für Selbstständige
Der BVK befürwortet zudem eine Altersvorsorgepflicht für Selbständige. Diese sollten jedoch selbst entscheiden können, welchen Vorsorgeweg sie wählen und in welcher Höhe.
„Wir halten hierbei die Mitgliedschaft in bestehenden berufsständischen Versorgungswerken oder anderweitigen Absicherungen im Rahmen von privaten Lebens-, Renten- und Rürup-Rentenversicherungen für geeignete Wege“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Wichtig ist uns, dass auch bei dieser für die Lebensplanung wichtigen Entscheidung kein Vertrieb ohne Beratung stattfinden darf.“
Auf der Jahreshauptversammlung des Verbandes verabschiedeten die BVK-Delegierten einstimmig den Leitantrag „Altersvorsorge und EU-Provisionsverbot – Überbordende Regulierung gefährdet den sozialpolitischen Auftrag der Vermittler!“.
Provisionsverbot gefährdet sozialpolitischen Auftrag der Vermittler
Der BVK besteht darauf, alle Überlegungen auf nationaler und internationaler Ebene zu einem Provisionsverbot zu verwerfen. Zwar begrüßt der BVK die Äußerungen der EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness, auf das Provisionsverbot zu verzichten.
Doch die Forderungen der selbsternannten Verbraucherschützer sind nicht zu unterstützen. Denn eine solche drastische Abkehr vom bewährten Vergütungssystem auf Provisionsbasis würde sich nicht nur gegen das Verbraucherinteresse nach unkomplizierter qualifizierter Beratung richten, sondern auch die Existenzgrundlage der Vermittler gefährden.
In der Vergangenheit sind zudem zahlreiche Regulierungen in Kraft getreten, die die von den Befürwortern eines Provisionsverbots kritisierten Fehlanreize weitgehend eliminiert haben. Der BVK spricht sich daher für die bestehende Wahlfreiheit zwischen Provision und Honorar aus.
Keine weiteren Regulierungen und mehr Nachhaltigkeit
„Ein Provisionsverbot würde zudem die Verbraucher in den überwiegend beratungslosen Internetvertrieb drängen, was nicht im Sinne des Verbraucherschutzes ist“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Deshalb setzen wir uns seit Jahren dafür ein, dass kein Vertrieb ohne Beratung stattfinden darf. Im Übrigen ist der Internetvertrieb nicht umsonst, denn die Versicherer preisen in ihren Internetangeboten Marketing- und sonstige Gebühren ein.“
Im Kontext der europäischen Finanzregulierung hält der BVK die vorhandenen, rechtlichen Rahmenbedingungen für ausreichend. Eine weitere Regulierung lehnen die Vermittler daher ab. Denn jede neue Regelung bedeutet für Versicherungsvermittler zusätzliche Verpflichtungen, ist kostenintensiv und führt zu neuen bürokratischen Belastungen.
Für den BVK ist das Thema „Nachhaltigkeit im Vertrieb“ ein wesentliches Zukunftsthema. Der Verband unterstützt alle Vermittler über das Portal www.nachhaltiger-vermittlerbetrieb.de, sich dazu aufgeschlossen zu positionieren. Dennoch sieht der Verband beim Thema „Produkte“ noch Anpassungsbedarf. Eine stärkere Förderung nachhaltiger Produkte und mehr Transparenz bei der Nachhaltigkeit der Anlagen fordert der Leitantrag „Altersvorsorge und EU-Provisionsverbot – Überbordende Regulierung gefährdet den sozialpolitischen Auftrag der Vermittler!“ .