Die Erbschaftssteuer wird vonseiten der deutschen Politik derzeit massiv diskutiert. Viele Wohlhabende sehen sich dadurch bereits jetzt nach Alternativen um. Ein Grund hierfür ist die angepasste Wertermittlung von Immobilien: Deutlich höhere Beträge müssen aufgrund ihr je nach Gebäudewert bezahlt werden.
Ein Beitrag von Sascha Drache, Experte für Stiftungsrecht
Im letzten Jahr wurden fast 1.000 neue Stiftungen gegründet. 2022 ging ihre Anzahl ebenfalls drastisch nach oben. Dieser Trend liegt nicht zuletzt daran, dass durch eine Eigentumsüberlassung an eine Stiftung praktisch keine Erbschaftssteuer bezahlt werden muss.
Die Steuerlast lässt sich optimieren und das Erbe regulieren
Gemeinnützige Stiftungen können von diversen Steuerprivilegien profitieren. Hierzu zählen der Wegfall der Körperschaftssteuer, die Befreiung von der Gewerbesteuer oder auch die nicht erhobene Grundsteuer. Außerdem muss bei der anfänglichen oder nachträglichen Vermögensübertragung keine Erbschafts- und Schenkungssteuer entrichtet werden. Darüber hinaus ist es für gemeinnützige Stiftungen möglich, vom ermäßigten Umsatzsteuersatz sowie von der Spendenabzugsmöglichkeit für ihre Zuwendungen Gebrauch zu machen.
Wer eine Familienstiftung gründen möchte, sollte bei der Erbschaftsregulierung beachten, dass anstelle dieser Steueroptimierungen bei einer privatnützigen Stiftung die sogenannte Erbersatzsteuer zu tragen kommt. Hier gewährt der Gesetzgeber beispielsweise einen Zahlungsaufschub von 30 Jahren für die zu entrichtende Steuerlast. Ebenfalls können Kinderlose und Eltern von einem Freibetrag in Höhe von insgesamt 800.000 Euro profitieren.
Das Vermögen für die Familie schützen
Offensichtlich geht die Gründung einer Stiftung mit diversen finanziellen Vorteilen einher. Wer das eigene Vermögen mit Blick auf seine Familie schützen möchte, sollte diese keinesfalls unterschätzen. So können Stifter einer privatnützigen Einrichtung bestimmen, wer zu den Erbbegünstigten gehören wird.
Die Art der Ausschüttungsverteilung lässt sich bei einer Familienstiftung ebenfalls eigenmächtig festlegen. Das umfasst auch die Versorgungsdauer sowie den Ausschluss bestimmter Personen, ohne den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG zu verletzen.
Der Unternehmensbestand wird nicht gefährdet
Neben der familiären Absicherung und den Steueroptimierungen besticht die Gründung einer Stiftung auch im unternehmerischen Sinne. So kann ein Firmeninhaber beispielsweise festlegen, wer seinen Betrieb nach seinem Ableben weiterführt.
Eine unfreiwillige Übernahme oder Zersplitterung des Unternehmens durch fremde Dritte lässt sich aufgrund der Überführung in eine Familienstiftung ebenfalls vermeiden. Dadurch behält der Unternehmer auch nach seinem Ableben die Kontrolle darüber, dass sein Betrieb optimal weitergeführt wird.
Zum Autor
Als seit vielen Jahren gefragter Profi für das Stiftungsrecht steht Sascha Drache dem deutschen Mittelstand mit wertvollem Rat und fundierter Expertise zur Seite. So begleitet er seine Klienten erfolgreich über die Phase der Gründung bis hin zur Etablierung ihrer Stiftungen.
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