Wohl jeder ist daran interessiert, sich und seinem Unternehmen möglichst viele Steuern zu sparen. Gerade für Entscheidungsträger und Gutverdiener wird das regelmäßig zu einer Art Sport: Regelmäßig möchten sie selbst Luxusartikel von der Steuer absetzen. Allerdings sind sich Steuerzahler und Finanzamt nicht immer darüber einig, welche Produkte dafür tatsächlich infrage kommen.
Ein Beitrag von Miriam Pioch, Gründerin und Geschäftsführerin der Steuerpreneure Deutschland
Als Unternehmer ist man jederzeit darauf bedacht, Steuern zu sparen und möglichst viele Ausgaben beim Finanzamt geltend machen zu können. Was vielen dabei nicht bewusst ist: Auch Luxusartikel und persönliche Gebrauchsgegenstände lassen sich oft von der Steuer absetzen.
Denn der Fiskus ist zwar an Recht und Gesetz gebunden, in Fragen der Absetzbarkeit nimmt der Sachbearbeiter jedoch immer auch eine Einzelfallentscheidung vor. Dabei hat der Bundesfinanzhof festgelegt, dass die Behörden eine Ausgabe als absetzbar anerkennen müssen, wenn sich eine Anschaffung direkt auf das eigene Einkommen auswirkt. Doch was heißt das konkret?
Die Angabe als Betriebsausgabe
Zunächst muss der Unternehmer die jeweilige Anschaffung als Betriebsausgabe ausweisen. Wenn diese Voraussetzung gegeben ist, lassen sich dann sogar auch Luxus-Aktentaschen oder hochwertige Laptop-Koffer von der Steuer absetzen. Denn der Fiskus prüft genau, ob ein ordentlicher und gewissenhafter Kaufmann diese spezielle Ausgabe gewählt hat, um betriebliche Vorteile für sein Unternehmen zu erzielen – es muss sich bei einer Luxus-Aktentasche also um eine betrieblich veranlasste Anschaffung handeln.
Hier kann der Unternehmer nun geltend machen, dass er in der Aktentasche die Firmenunterlagen oder das Geschäfts-Notebook transportieren möchte. Diese Angabe ist völlig legitim und für das Finanzamt auch nachvollziehbar. Die Behörden sind dabei immer auf der Suche nach Unternehmern, die in Wirklichkeit mit privaten Ausgaben ihre Gewinnausschüttung verdecken wollen.
Wer als Firmeneigner oder Gesellschafter jedoch die Gesetzeslage genau studiert oder sich am besten durch einen Steuerexperten beraten lässt, kann beruhigt auch den Kauf von Luxusartikeln als Betriebsausgabe geltend machen.
Auf repräsentativer Funktion bestehen
Ein weiterer Schlüssel zum erfolgreichen Absetzen von luxuriösen Gebrauchsgegenständen ist die Geltendmachung einer repräsentativen Wirkung der Anschaffung. Dem Gesetzgeber ist nämlich durchaus bewusst, dass Unternehmer für ihren geschäftlichen Erfolg auch eine bestimmte Außendarstellung erzielen müssen.
Geschäftsführer und Entscheidungsträger können sich dies zunutze machen: So müssen Personen in vielen Branchen ihre Zielgruppe ansprechen, indem sie mit wertvollen Gegenständen zeigen, dass sie tatsächlich unternehmerischen Erfolg haben.
Auch bei einigen Geschäftspartnern muss man sich erst als erfolgreiches Gegenüber äußerlich zu erkennen geben, um den Weg zu einer Geschäftsbeziehung anzubahnen. Daher erkennt das Finanzamt in diesen Fällen auch den Kauf von Luxus-Gegenständen als notwendige Betriebsausgabe an. Denn wenn Unternehmer mit dem Kauf äußerlich zeigen wollen, in welcher Liga sie spielen, dient die Ausgabe in Wirklichkeit dem Unternehmen.
Die Verhältnismäßigkeit beachten
Zuletzt sollten Unternehmer bei der Anschaffung von hochwertigen Aktenkoffern und dergleichen immer auch die Verhältnismäßigkeit beachten. Wer noch Gründer oder Inhaber eines kleinen Unternehmens ist, wird Schwierigkeiten haben, eine Aktentasche für 1.000 Euro erfolgreich als Betriebsausgabe geltend zu machen. Auch wer als Solo-Selbstständiger mit keinen oder wenigen Ausgaben hochwertige Güter absetzen möchte, wird einen Luxus-Gegenstand zur Repräsentation des Unternehmens eher nicht absetzen können.
Jedoch wird von den Behörden die Verhältnismäßigkeit in der Regel anerkannt, wenn ein größerer Betrieb mit sechsstelligem Jahresumsatz Gewinne gemacht und entsprechend viele Steuern abgeführt hat – Anschaffungen wie eine Luxus-Aktentasche passen für den Finanzbeamten dann ins Bild eines erfolgreichen Unternehmers, der sich mit Luxus-Gegenständen erkennbar machen will.
Fazit
Letztendlich sollten sich Unternehmer bewusst machen, dass bei Angaben zur Steuererklärung immer eine Einzelfallentscheidung vorgenommen wird. Hier können auch ungewöhnlich teure Anschaffungen abgesetzt werden, wenn man sie mit der richtigen Argumentation als Betriebsausgabe ausweisen kann. Wer hier mit den Tricks und Kniffen des Steuerrechts vertraut ist, kann sich und seinem Unternehmen viele Abgaben sparen.
Zur Autorin
Miriam Pioch ist Gründerin und Geschäftsführerin der Steuerpreneure Deutschland. Mit ihrer Steuerkanzlei hat sie sich deutschlandweit auf die Steueroptimierung für inhabergeführte mittelständische Unternehmen und situierte Privatpersonen spezialisiert. Gemeinsam mit ihrem Team entwickelt sie individuelle Strategien für ihre Mandanten, die es ihnen ermöglichen, ihre Geschäfte rechtssicher und erfolgreich umzusetzen.
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