Mieter müssen aktuell mit erheblichen Mehrkosten für Energie rechnen und sehen sich zunehmend nach Einsparpotenzialen um. Eine eigene Solaranlage kann eine gute Lösung sein. Mittlerweile werden dafür sogenannte Stecker-Solargeräte angeboten, die sich auf dem Balkon montieren oder aufstellen lassen und Strom für den Eigenbedarf produzieren.
Mieter sollten aber auf jeden Fall vor dem Kauf den Vermieter um Erlaubnis bitten. Wenn die Anlage baurechtlich zulässig ist, optisch nicht stört, sich leicht zurückbauen lässt und fachmännisch installiert ist, darf die Aufstellung einer Solaranlage auf dem Balkon nicht pauschal abgelehnt werden.
Eine Ausnahme gibt es nur, wenn ein triftiger und sachlicher Grund vorliegt. Beim Anbringen müssen Mieter außerdem darauf achten, die Bausubstanz nicht zu beschädigen – etwa durch Bohrlöcher in den Wänden – und es darf keine Brand- oder sonstige Gefahr von der Anlage ausgehen.
Das Amtsgericht Stuttgart hatte diesbezüglich am 30. März 2021 ein entsprechendes Urteil gefällt (Az. 37 C 2283/20). Ist die Solaranlage von außen zu sehen und verändert sie den optischen Eindruck des Hauses, kann der Vermieter seine Zustimmung verweigern.
Wurden im Mietvertrag bereits Regelungen festgelegt, sind Mieter dazu verpflichtet, sich daran zu halten oder das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. Übrigens: Bevor Mieter mit der Stromerzeugung starten, müssen sie zunächst ihren Netzbetreiber über die Anlage informieren. Einige Anbieter stellen dafür auf ihrer Website Musterformulare zur Verfügung. Alternativ können Mieter auch den Musterbrief des Verbands der Elektrotechnik nutzen.
In manchen Fällen ist zudem der Austausch des Stromzählers notwendig. Denn: Alte Zähler zählen bei Stromeinspeisung oft rückwärts, wenn gerade nichts verbraucht wird. Aus Sicht der Stromversorger ist dies jedoch unzulässig.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Corona-Pandemie verändert Wohnwünsche
Die Grillsaison startet – Was ist auf dem Balkon und im Garten erlaubt?
Rauchmelder-Kosten nicht auf Mieterinnen und Mieter umlegbar
Vermieter müssen den Wohnraum auf eigene Kosten mit gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmeldern ausstatten. Auch wenn Rauchmelder nicht gekauft, sondern gemietet werden, können anfallenden Kosten nicht als Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden.
Was bedeutet die neue Grundsteuerreform?
Steht Mietern bei Realteilung des Grundstücks ein Vorkaufsrecht zu?
Auswirkungen der Grundsteuerreform
„Wohneigentum bleibt beliebteste Altersvorsorge – aber vielen fehlt das Geld“
Für die Mehrheit der Deutschen ist Wohneigentum die beste Altersvorsorge, zeigt eine aktuelle Forsa-Umfrage im Auftrag des Immobilienverbands Deutschland (IVD). Doch viele Menschen scheitern am Kauf einer Immobilie – vor allem wegen fehlendem Eigenkapital und hohen Finanzierungskosten.
Sinkende Bautätigkeit, steigende Kosten: Studierende konkurrieren um immer weniger Wohnraum
Die Situation auf dem deutschen Wohnungsmarkt wird für Studierende durch hohe Mieten und Wohnungsknappheit zunehmend zur Belastung. Die Bauzinsen sind zwar leicht gesunken, aber für viele immer noch zu hoch. Als Folge strömen immer mehr Personen auf den Mietwohnungsmarkt und konkurrieren mit Studierenden um ein schrumpfendes Angebot.
Interhyp Wohntraumstudie 2024: So denken Babyboomer und Millennials
Der Wunsch nach Wohneigentum hat sich über die Generationen nicht abgeschwächt. Geht es um die wichtigsten Dinge, rangiert bei Boomern als auch bei Millennials der Wunsch nach einem schönen Zuhause direkt nach Gesundheit auf Platz zwei.
Neue Grundsteuer: Was ändert sich? Das müssen Eigentümer jetzt wissen
Die Grundsteuerreform geht noch immer als Schreckgespenst um. Doch mittlerweile befindet sich die „neue“ Grundsteuer auf der Zielgeraden, denn ab 2025 darf die „alte“ Grundsteuer nicht mehr erhoben werden. Benjamin Bhatti, Geschäftsführer der bhatti.pro Steuerberatungsgesellschaft informiert über wesentliche Details.
Seriöse Kanalreinigungsbetriebe in der Region finden
Rückstau in Abwasserleitungen oder unerwartete Rohrprobleme: Treten durch Extremwetter Probleme wie diese auf, oder kommt es zu einem Versicherungsschaden, sollte nur mit einem professionellen und seriösen Betrieb zusammengearbeitet werden.
Überlassung der Wohnung nach Scheidung kann teuer werden
Nutzt jemand nach der Scheidung die zuvor gemeinsam mit der geschiedenen Gattin oder dem geschiedenen Gatten bewohnten vier Wände, ohne Miete dafür zu bezahlen, können bei einem späteren Verkauf steuerliche Konsequenzen die Folge sein. Denn der Veräußerungsgewinn der Immobilie ist unter bestimmten Umständen steuerpflichtig.